Danach ist ein Wasserversorger, auch wenn er in Bezug zu seinen Abnehmern in den Formen des öffentlichen Rechts tätig ist, Unternehmen im Sinne des § 59 Abs. 1 GWB. Mit dieser Norm soll sichergestellt werden, dass sich die Kartellbehörden ausreichende Informationen beschaffen können, um ihre … Weiterlesen ...
Kartellrechtliches zu Wasserpreisen in Hessen
2. Februar 2010 Kommentar hinterlassen
Einmal mehr Missbrauchsaufsicht, und wieder Hessen. Das Verfahren wirft die Frage auf, wie "wasserdicht" Wasserpreise zukünftig noch sein können. Der Bundesgerichtshof (KVR 66/08 - enwag) hat heute eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der sie den … Weiterlesen ...


Kommentare