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Zitat – BGH: öffentlich-rechtlicher Wasserversorger = Unternehmen i.S.v. § 59 I GWB

Danach ist ein Wasserversorger, auch wenn er in Bezug zu seinen Abnehmern in den Formen des öffentlichen Rechts tätig ist, Unternehmen im Sinne des § 59 Abs. 1 GWB. Mit dieser Norm soll … Weiterlesen ...

Kartellrechtliches zu Wasserpreisen in Hessen

Einmal mehr Missbrauchsaufsicht, und wieder Hessen. Das Verfahren wirft die Frage auf, wie "wasserdicht" Wasserpreise zukünftig noch sein können. Der Bundesgerichtshof (KVR 66/08 - enwag) hat heute … Weiterlesen ...