BKartA verhängt € 4,13 Mio. Bußgeld wegen Verstoß gegen Vollzugsverbot

Das Bundeskartellamt hat am 5. Februar 2009 gegen das Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (DuV) wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot beim Erwerb der Verlag Frankfurter Stadtanzeiger GmbH (FSG) ein Bußgeld in Höhe von € 4,13 Mio. verhängt. DuV verlegt unter anderem … Weiterlesen ...