Die Welt berichtet, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) habe dem deutschen Kartellrecht den Kampf erklärt. Bußgelder seien zu hoch und würden falsch berechnet; auch Kronzeugen müssten bestraft werden. Es passiert nicht oft, dass Gewerkschaften den Unternehmen an der Schnittstelle zum Regulierer beispringen. Der Artikel nennt den Grund dafür, warum dies aus Sicht der NGG hier anders ist. Firmen holten die Bußgelder "ohnehin über Preiserhöhungen oder Lohneinbußen bei den Mitarbeitern wieder zurück". Ob die Sache mit … mehr »
Bei Kartellbußgeld keine Sonderrechte für den Mittelstand (EuGH, „Durchschreibepapier“)
Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt der Bußgeldberechnung in Kartellfällen sind die "kartellbefangenen" Umsatzerlöse im relevanten Markt. Die Höhe dieser Umsätze besagt aber nichts darüber, wie der Kartellant finanziell im Übrigen aufgestellt ist und welche Möglichkeiten er hat, sich die zur Begleichung einer Geldbuße u.U. erforderlichen Mittel im Kapitalmarkt zu erschließen. Daher kann sich ein nicht nur optisch schiefes Bild ergeben, wenn ein vergleichsweise "hohes" Bußgeld von einem vergleichsweise "kleinen" Marktteilnehmer zu tragen … mehr »
Stärkung der Verteidigungsrechte im EG-Kartellverfahren: EuGH hebt € 22 Mio.-Bußgeld auf (Bolloré i.S. "Durchschreibepapier")
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute eine Kartellbuße gegen das Unternehmen Bolloré in Höhe von € 22,68 Mio. aufgehoben. 1. Die EG-Kommission hatte Bolloré und neun weiteren Unternehmen in Entscheidungen aus dem Jahr 2001 vorgeworfen, ein Kartell zur Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes für Selbstdurchschreibepapier gebildet zu haben, und Geldbußen von insgesamt € 313,7 Mio. verhängt. Ein elftes Unternehmen wurde nicht bebußt (Kronzeuge). In der ersten Instanz (EuG) hatten zwei Betroffene eine zum Teil erhebliche … mehr »
GWB-Fusionskontrolle: zweite Umsatzschwelle auch in Deutschland
Seit heute ist im Rahmen der GWB-Fusionskontrolle ein neuer, zusätzlicher Schwellenwert in Kraft. Wie bisher müssen die Beteiligten in ihrem letzten Geschäftsjahr gemeinsam weltweit Umsatzerlöse von mehr als € 500 Mio. erzielt haben, und wie bisher muss mindestens ein Beteiligter in Deutschland € 25 Mio. übersteigende Umsatzerlöse erwirtschaftet haben. Neu ist, dass zusätzlich ein "weiterer" Beteiligter in Deutschland Umsätze von mehr als € 5 Mio. erzielt haben muss. Die Novelle ist Teil des 3. MEG und soll der Entlastung des … mehr »