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Artikel getaggt mit ‘EP’

EU: Anhörung von Kommissionsanwärter Almunia (DG COMP)

Heute Nachmittag, 16.30 bis 19.30 Uhr, hört der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments den “Kommissionsanwärter” (O-Ton EP) Joaquín Almunia (Generaldirektion Wettbewerb) an. Wer die Diskussion live verfolgen will (und kann), hier der Link. Dort wird eine Aufzeichnung der Anhörung aufrufbar sein.

Das EP erklärt das Anhörungsverfahren auf seiner Webseite und teilt dankenswerterweise mit, dass pro Anhörung 425 Tassen Kaffee eingeplant sind.

Zum schriftlichen Vorverfahren der Anhörung Almunias bereits hier.

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Nachtrag – mehr Transparenz im EU-Kartellverfahren?

7. Januar 2010 1 Kommentar

Ich habe zu dem gestern veröffentlichten Transparenzpaket der Europäischen Kommission für EU-Kartellverfahren hier geschrieben: offenbar eilt sie, die Sache mit der Transparenz. Die Kommission wendet die in dem Paket festgehaltenen Grundsätze bereits an, obwohl sie parallel zu nämlichen Grundsätzen die interessierte Öffentlichkeit konsultiert.

Dass die Kommission diesbezügliche Überlegungen anstellt, war bekannt. Philip Lowe ging gegen Ende letzten Jahres in einer Rede ausführlich auf Verfahrensrechte und Transparenzthemen ein (“Due process in antitrust”, 9. Dezember 2009). Dem waren Gespräche von Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb mit beteiligten Kreisen vorausgegangen.

Wir haben nun also – inhaltlich wenig spektakuläre – Papiere, die mehr sind als Entwürfe, weil sie die Praxis leiten, aber weniger sind als Verwaltungsgrundsätze, weil sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Ohne dass irgendwelche Vorgaben die Kommission dazu anhalten würden, gerade jetzt in Vorlage zu treten.

Das stimmt so aber nur für die rechtlichen Rahmenbedingungen. Faktisch liegen die Dinge so, dass der designierte neue Kommissar für die Generaldirektion Wettbewerb, Herr Joaquín Almunia, sich in wenigen Tagen der Befragung durch das Europäische Parlament stellen muss.

In der schriftlichen Vorbereitung des Hearings hatte das Parlament unter anderem die Frage nach der Erforderlichkeit eines “Europäischen Kartellamts” aufgeworfen. Im Hintergrund dieser Frage steht die Diskussion darüber, ob die Europäische Union gut daran tut, in der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission verschiedene Funktionen zu vereinen, die man nach einer Lesart des Grundsatzes der Gewaltenteilung besser auf unterschiedliche Institutionen verteilt sehen kann.

Ein Auslöser dieser Diskussion war der Eindruck von Kameralistik, der sich in Bezug auf bestimmte Besonderheiten des EU-Kartellverfahrens herausgebildet hat. Herr Almunia antwortete auf diese Frage des Parlaments kurz und bündig: alles bestens, kein Reformbedarf.

Ein Zufall, dass DG COMP gerade jetzt danach strebt, als um mehr Transparenz bemüht wahrgenommen zu werden?

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Herr Barroso, die Wiederwahl und das EG-Kartellrecht

8. September 2009 Einen Kommentar hinterlassen

José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, kämpft um seine Wiederwahl. Die Staatschefs der EG-Mitgliedstaaten stehen zwar geschlossen hinter ihm. Aber im Europäischen Parlament schlägt ihm bekanntlich massiver Widerstand entgegen.

Diese Tage hat Herr Barroso ein Papier veröffentlicht, das die Bedenken der kritischen EU-Parlamentarier zerstreuen soll. Das Papier (“Politische Leitlinien für die nächste Kommission“) legt auf 48 Seiten die Pläne Herrn Barrosos für eine nächste Amtszeit nieder.

Nun lässt es dem Papier sicher nicht Gerechtigkeit widerfahren, wenn man tut, was wohl jeder als Erstes tut, der in seinem Arbeitsbereich mit europarechtlichen Vorgaben und Einflüssen zurechtkommen muß. Man läßt Adobe zu Stichworten suchen und klickt sich durch die Hits.

Das Ergebnis zu “Wettbewerb”: Herr Barroso äußert sich zwar – erwartungsgemäß positiv – zu den Milliarden-Geldbußen der Kommission, macht aber keinen einzigen (wirklich: keinen) Vorschlag für etwaige Politikinitiativen für das EG-Kartellrecht der kommenden Jahre.

Zitierwürdig ist allenfalls die nachfolgende Passage (S. 24). Sie bezieht sich insbesondere auf das europäische Beihilfenrecht, wiederholt insoweit aber nur, was uns die derzeitige Wettbewerbskommissarin bereits seit vielen Monaten nahe bringt:

Die nationalen Rettungs- und Rekapitalisierungspläne dürfen den Binnenmarkt nicht verzerren. Die EU-Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften garantieren tragfähige Lösungen, die gesunde Unternehmen nicht benachteiligen oder einzelne Mitgliedstaaten unterschiedlich behandeln. Unter Umständen werden unpopuläre Entscheidungen in Bezug auf die Größe und das Geschäftsmodell umstrukturierter Banken getroffen werden müssen. Da die Umgestaltung des Bankensystems in Europa anhält, wird die Kommission dafür sorgen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen nicht nur für europäische Banken herrschen, sondern auch für externe Wettbewerber, denen beträchtliche Unterstützung seitens ihrer Steuerzahler zugute kam.

Sicher, das Papier soll die politischen Gespräche dieser Woche mit den EP-Fraktionen vorbereiten. Es will sich daher nicht mit den Niederungen des europäischen Kartellrechts befassen, in denen Unternehmen Geldbußen in Milliardenhöhe auferlegt werden, fusionskontrollrechtliche Beurteilungsunterschiede zu den USA neu aufbrechen und über den Import von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild nachgedacht wird.

Angesichts der Länge des Papiers hätte man dennoch mehr Substanz erwarten dürfen. Böse Zungen werden daher sagen, dass ein schwacher Kommissionspräsident viel Gestaltungsspielraum für eine(n) starke(n) Wettbewerbskommissar(in) bedeuten wird.

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Sammelklagen – der Stand der Dinge

Wenig Handfestes, viele Gerüchte - weiterhin scharfe Kritik an Frau Kunevas Vorstoss als Querschnittsthema “Verbraucherschutz” (DG SANCO) und einstweilen der politische Stop für einen kartellrechtlichen Sonderweg von Frau Kroes (DG COMP) …

Quellen: FAZ v. 13. Juli 2009Wiener Zeitung vom 10. Juli 2009.

… und eine Diskussion in bekannten Pfaden.  Siehe bereits die Verhandlungen des Europäischen Parlaments, 19. Mai 2008, Aussprache zur verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013), gerichtet an Frau Kuneva, DG SANCO:  

  •  Alexander Lambsdorff, ALDE (S. 58):

“Ich will jetzt auch noch etwas zum Thema Sammelklagen sagen, wo wir ein Problem haben.

Wir haben wenig Informationen und viel Dogma. Ich glaube, es ist auch zu früh zu sagen, dass das Parlament Dich, Meglena, in dieser Sache geschlossen unterstützt.

Wir haben gerade von der EVP gehört, dass sie das nicht tut. Ich meine, die EVP verkennt die realen Probleme. Es gibt Schäden, die Streuschäden sind, die viele Verbraucher grenzüberschreitend betreffen. Es ist legitim, dass die Kommission sich darüber Gedanken macht und das Ganze in einer Studie prüft. Auf der anderen Seite haben wir das Dogma bei der PSE, die auf jeden Fall dieses Instrument als politisches Instrument fordert, unabhängig davon, wie die realen Probleme aussehen. Und die realen Probleme sind mannigfach.

Da gibt es zum Beispiel das Problem der Rechtsgrundlage. Wo steht im Europäischen Vertrag, dass wir hier als Kommission, als Parlament in die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung der Mitgliedstaaten eingreifen dürfen? … Die Frage opt-in, opt-out, die Rolle des Ombudsmanns – viele Probleme sind zu klären. Und es reicht einfach nicht, zu sagen: Wir wollen nicht das amerikanische System. Auch die Amerikaner haben ursprünglich mal die besten Absichten gehabt mit ihrem System.

Die haben ja nicht von Anfang an absichtlich ein schlechtes System geschaffen. Wir sollten deswegen eine agnostische, eine kritische Haltung bewahren.

Wir sollten die Studie abwarten, wir sollten die vorgelegten Ergebnisse ernst nehmen und dann gut informiert und undogmatisch dieses Thema in Ernsthaftigkeit diskutieren, wie es diesem Parlament gut ansteht.

  • Andreas Schwab, PPE-DE (S. 60):

“Das Gleiche betrifft auch die Sammelklagen. Nun ist ja hier von verschiedenen Seiten schon gesagt worden, es gebe verschiedene Ansätze. Der Ansatz der EVP-Fraktion ist ganz klar: Wir sind uns einig in der Analyse, dass die Durchsetzung von Verbraucherinteressen an bestimmten Stellen gerade im grenzüberschreitenden Umfeld Schwachpunkte aufweist. Wir vermissen aber die Analyse, woher diese Schwachpunkte rühren. Da hat heute Abend im Plenum auch niemand etwas dazu gesagt. Studien sind uns versprochen worden. Die werden wir sehr konkret und sehr genau lesen. Wenn in diesen Studien aber nur die Rechtslage analysiert wird und nicht die Unterschiede in der Durchsetzung der jeweiligen nationalen Rechtslagen in den Mitgliedstaaten, werden wir am Ende durch diese Studien keinen Mehrwert erhalten.

Deswegen, liebe Frau Kuneva, darf ich Ihnen sagen, dass wir sehr ergebnisoffen sind und Verbesserungen bei der Durchsetzung bestehender Rechte sehr konstruktiv gegenüberstehen, aber dass diese Verbraucherrechte nur dann verbessert durchgesetzt werden können, wenn sie am Ende in der Praxis auch wirklich funktionieren.

In Deutschland gibt es das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, wo viele Kläger gegen die Deutsche Telekom in einem Aktionärsprozess klagen, und dort zeigt sich, dass Theorie und Praxis bei Sammelklagen oft sehr weit auseinander liegen.”

  • Evelyne Gebhardt, PSE-Fraktion (S. 57): 

“Letzter und wichtigster Punkt für meine Fraktion ist allerdings das System der Sammelklagen, das wir als Sozialdemokraten einfordern. Das ganze bestehende Recht nützt nichts, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Recht nicht durchsetzen können. Sei es, weil es grenzüberschreitend und daher sehr schwierig umzusetzen ist, sei es, dass es um viele kleine Beträge und kleine Schäden geht, die allerdings die Bürgerinnen und Bürger mit der Zeit ganz schön schröpfen können. Hier ist es absolut notwendig, dass wir die Europäische Kommission nicht nur ermuntern, sondern tatsächlich auffordern, ein solches System zu prüfen und zu entwickeln und uns so rasch wie möglich ein entsprechendes Gesetzeswerk vorzulegen, damit wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch wirklich diese Sicherheit und einen entsprechenden Schutz geben können.Ich bedaure es sehr, dass sich die EVP-Fraktion dagegen verwehrt, dieses System auch wirklich mit der Stärke und der Hingabe zu verlangen, die notwendig wären, damit in Zukunft die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Bürgerinnen und Bürger wirklich Vertrauen in die Europäische Union und in den Binnenmarkt haben. Denn es gehört dazu, dass sie wissen, dass sie einen entsprechenden Schutz genießen, wenn sie in Europa einkaufen gehen.”

Quelle:  Verhandlungen des EP.

Europäisches Parlament stimmt Plänen der EG-Kommission zu Schadensersatz bei Kartellverstössen zu – “ja, aber”

26. März 2009 Kommentare aus

Herr Lehne, Berichterstatter, 25. März 2009:

“Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal gilt mein Dank den Schattenberichterstattern, insbesondere der Sozialisten, dem Kollegen Sánchez Presedo, und der Liberalen, der Kollegin Bowles, die mit mir sehr erfolgreich an diesem Kompromisstext gearbeitet haben, der heute als Bericht zum Weißbuch der Kommission vorliegt. Wir haben es diesmal geschafft, eine sehr große, fraktionsübergreifende Mehrheit und einen wirklich tragfähigen Kompromiss zustande zu bringen, der auch ein Leitfaden für das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission und später dann auch des europäischen Gesetzgebers Parlament und Rat sein kann.

Wir haben in diesem Bericht deutlich gemacht – und das ist auch richtig –, dass dann, wenn es um ettbewerbsverstöße geht, das Parlament auf dem Standpunkt steht, dass es nach europäischer Tradition primär Aufgabe der Behörden – und zwar sowohl der nationalen Wettbewerbsbehörden als auch der europäischen Wettbewerbsbehörde – ist, dagegen vorzugehen. Und dass hier nicht sozusagen ein zweiter Arm geschaffen wird, der bei der Kartellbekämpfung gleichberechtigt neben dem behördlichen Vorgehen steht. Wir haben in Europa ganz bewusst einen anderen Weg gewählt als die USA, mit denen die Situation ja oft verglichen wird.

Es gibt im Hause einen politischen Konsens darüber, dass es eine Lösung für das so genannte Massenphänomen geben muss. Wenn durch rechtswidriges Verhalten Einzelner eine sehr große Zahl von Personen geschädigt wird, die jedoch vergleichsweise geringe Schäden erleiden, dann braucht man für solche Verfahren, bei denen reguläre prozessrechtliche Verfahren einfach nicht effektiv  genug sind, etwas Eigenes. Und es gehört auch zum Zugang zum Recht und zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts, dass ein solches Instrumentarium geschaffen wird. Darüber gibt es Konsens. 

Es gab aber weiter auch Konsens darüber, dass wir nicht wollen, dass in Europa eine Klageindustrie entsteht, wie wir sie aus Amerika kennen, mit einem Umsatz von 240 Milliarden US-Dollar, wobei am Ende meistens nicht der Verbraucher den Vorteil hat, sondern – wie wir alle wissen, man muss ja nur die einschlägigen Bücher dazu lesen – vor allen Dingen die amerikanischen Anwaltskanzleien profitieren. Das Ganze hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel zu tun. Das wollen wir nicht. Darum waren wir uns darüber einig, dass die prozessrechtlichen Folterinstrumente des amerikanischen Systems in Europa keinen Eingang finden sollen. Das gilt insbesondere für die Bereiche Beweisverfahren und Kostenrecht. Das ist ganz entscheidend.

Wir haben uns auch darauf verständigt, dass wir im Prinzip der Ansicht sind, dass auf europäischer Ebene eine Gesetzgebung vom Grundsatz her nur eine opt-in-Lösung sein kann, und eine opt-out-Lösung lediglich da zulässig sein kann, wo es in den Mitgliedstaaten so etwas bereits gibt und nach nationalem Verfassungsrecht möglich ist. Das opt in ist nicht überall nach nationalem Verfassungsrecht möglich, und es widerspricht ja übrigens auch dem Grundsatz des mündigen Verbrauchers.

Die Europäische Kommission hat in ihrem Weißbuch – und das bemängeln wir nachdrücklich – vollkommen vergessen, sich mit dem Thema außergerichtliche Streitbeilegung zu befassen. Die Generaldirektion Wettbewerb und die Kommission steuern schnurstracks auf Gerichtsverfahren zu. Wir wissen aber aus der Debatte zur Rechtspolitik in diesem Hause seit vielen Jahren, dass das eigentlich nicht immer der ideale Weg ist, sondern im Regelfall außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen oftmals viel geeigneter sind, um die Probleme zu lösen. Übrigens sind die Parallelarbeiten der Generaldirektion Verbraucherschutz zum gleichen Thema viel weiter gediehen. Diese Generaldirektion hat in ihrem Grünbuch – also noch eine Konsultationsstufe vorher – einen breiten Raum für diese alternativen Streitbeilegungsinstrumente genutzt. Wir sind der Überzeugung, dass es zwingend notwendig ist, dass die Europäische Kommission in dieser Frage nacharbeitet.

Noch ein letzter Punkt, der ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist: Wir wollen keine Rechtszersplitterung. Jetzt geht es im Wettbewerbsrecht los, dass ein solches Instrument geschaffen wird. Der Verbraucherschutz kommt mit dem gleichen Thema. Wir wissen, dass irgendwann auch im Bereich des Kapitalmarktrechts, des Umweltrechts, des Sozialrechts Ähnliches überlegt wird. Wir halten es für zwingend erforderlich, dass auch ein horizontaler Ansatz in Erwägung gezogen wird und wir zumindest die prozessrechtlichen Instrumente, die mehr oder weniger in allen Bereichen gleich sind, mit einem horizontalen Instrument bedienen. Das ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung.”

Quelle: Bericht der Aussprache im EP.