Was Sie schon immer über Fusionskontrolle wissen wollten, aber nicht zu fragen wagten: formelle und materielle Fusionskontrolle nach GWB (BKartA) und FKVO (Europäische Kommission), in dieser Serie steht’s zu lesen. Immer freitags, so der Plan.
Für Dummies? Der Stil der Serie ist locker, etwa wie hier im Artikel zur neuen Vertikal-GVO. Der Post hat mir harsche Kritik eingetragen: “ganz so einfach ist das nicht” – natürlich nicht. Gemach, wir sind hier im Blog, nicht im Repetitorium, erst recht nicht im Schriftsatz. Der Artikel gehört zu den Rennern des Kartellblog., sofern es in der Nischenveranstaltung Kartellblog. Blockbuster geben kann. So falsch wird’s schon nicht gewesen sein.
Ich stelle mir den Ablauf thematisch folgendermaßen vor, lasse mich aber von mir überraschen. Ihnen viel Spaß beim Mitlesen, und mir wünsche ich, dass mir unterwegs die Luft nicht ausgeht.
Statistik
Einstieg: durch die Hintertüre. Wie viele dieser Verfahren gibt es eigentlich? Falls Sie noch nicht an Fusionskontrollverfahren beteiligt waren: Machen Sie sich bei der Lektüre klar, dass jedes einzelne dieser Verfahren erhebliche Kosten verursacht und im Unternehmen Ressourcen bindet. Ich vermute, dass der direkte Vergleich der Gesamtzahl der Verfahren zwischen Deutschland und EU besonders interessant ausfallen wird, womit die Entscheidung für den Aufbau dieser Serie gefallen ist: ein Thema, zuerst nach GWB, dann nach FKVO.
Aufgreifkriterien
Dann eine Übersicht der Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Transaktion der Fusionskontrolle unterliegt. Sie machen sich zum einen an der Größe der Transaktion fest (Stichwort: Umsatzschwellen), zum anderen an ihrer M&A-Struktur (Stichwort: Zusammenschluss).
- Schwellenwerte GWB (16. Juli 2010)
- [digressing: Ist Kartellblog. erfolgreich? 23. Juli 2010]
- Schwellenwerte FKVO (30. Juli 2010)
- Zusammenschluss GWB (6. August 2010)
- Zusammenschluss FKVO (13. August 2010)
- Zusammenschluss GWB vs FKVO (20. August 2010)
- Joint Ventures nach GWB bzw. FKVO (3. September 2010)
- Inlandsauswirkung
- Verweisungen
Vollzugsverbot
Ist die Transaktion fusionskontrollpflichtig, gilt bis zur Freigabe durch die Behörde ein Vollzugsverbot. Spätestens an dieser Stelle darf (muss) man sich fragen: warum eigentlich?
- Vollzugsverbot GWB
- Vollzugsverbote FKVO
- Warum Fusionskontrolle?
Verfahren
Um das Vollzugsverbot für eine Transaktion zu beseitigen, muss bei der Kartellbehörde angemeldet, ein Verfahren durchlaufen und freigegeben werden:
- Anmeldung GWB
- Anmeldung FKVO
- Verfahren GWB
- Verfahren FKVO
- Rolle Dritter GWB vs FKVO
Freigabe und Untersagung
Die Freigabe, heiß erwartet. Schlimmstenfalls steht am Ende die Untersagung: nach GWB, weil der Zusammenschluss die Entstehung oder Verstärkung von Marktbeherrschung befürchten lässt, nach EU-Recht, weil er wirksamen Wettbewerb erheblich behindern würde:
- Prüfungsmaßstab GWB vs FKVO
- Freigabe GWB / FKVO
- Untersagung GWB
- Untersagung FKVO
Was es sonst noch gibt
Im Weiteren bin ich mir noch unschlüssig: vielleicht ein Ausflug in den gerichtlichen Rechtschutz? Der Beteiligten gegen eine Untersagung, Dritter gegen eine Freigabe? Was auf keinen Fall fehlen darf, der Blick über den Tellerrand.
- Rechtsschutz GWB / FKVO
- Internationale Fusionskontrolle