Aus dem Koalitionsvertrag – „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ (5915 ff., meine Hervorhebungen):
Unternehmenssanktionen
Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu. Wir werden sicherstellen, dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden. Bislang liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob auch das betreffende Unternehmen verfolgt wird. Durch die Abkehr vom Opportunitätsprinzip des bislang einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrechts sorgen wir für eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung. Durch klare Verfahrensregelungen erhöhen wir zudem die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen. Zugleich werden wir spezifische Regelungen über Verfahrenseinstellungen schaffen, um der Justizpraxis die notwendige Flexibilität in der Verfolgung einzuräumen. Wir werden das Sanktionsinstrumentarium erweitern: Die geltende Bußgeldobergrenze von bis zu zehn Millionen Euro ist für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne zu niedrig. Wir werden sicherstellen, dass sich die Höhe der Geldsanktion künftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientiert. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. Zudem schaffen wir weitere Sanktionsinstrumente. Weiterhin schaffen wir konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensgeldsanktionen. Die Sanktionen sollen auf geeignetem Weg öffentlich bekannt gemacht werden.
Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, werden wir gesetzliche Vorgaben für „Internal Investigations“ schaffen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten. Wir werden gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen.
Das liest sich im Vergleich zur Reformpoesie anderer Abschnitte sehr konkret.
Im Sondierungspapier zu Jamaika gab es keinen entsprechenden Abschnitt.
Einschlägige Novellen sind seit geraumer Zeit in Umlauf, insbesondere der Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes [PDF] aus 2017 und eine Initiative aus NRW [PDF] aus 2013, die beide auf einem vom BMJV im vergangenen Jahr organisierten Symposium kontrovers diskutiert wurden.
Andreas Weitbrecht says
Ja, vielen Dank!
Das hört sich an, als habe man diesen Text per copy-paste direkt aus Herrn Stegner’s Gruselkabinett in den Koalitionsvertrag hineinkopiert.
Wer sich erinnert, wie schwer sich die vorige Koalitionsregierung damit getan hat, gegen den Widerstand der Deutschen Industrie auch nur die Wurstlücke zu schließen, dem wird hier nicht so schnell bange werden.
Dieser Koalitionsvertrag dient bekanntlich in erster Linie dazu, ein positives Votum bei der SPD-Mitgliederbefragung sicherzustellen. Insofern war es eben auch ein von Angela Merkel für die SPD veranstaltetes Wunschkonzert.
Und der Vertrag ist mit ganz heißer Nadel gestrickt, unsystematisch und teilweise sprachlich unklar und unbeholfen: Etwa zum Strafprozessrecht: „Wir ermöglichen in besonders umfangreichen Strafverfahren die gebündelte Vertretung der Interessen von Nebenklägern durch das Gericht.“ (Randziffern 5794-5796). Wie bitte?