Das Bundeskartellamt hat, über die 2. Jahreshälfte 2016 verteilt, Bußgelder gegen [5] Hersteller und [4] „Manager“ verhängt, weil sie sich über die Einhaltung von Mindestverkaufspreisen gegenüber Endverbrauchern und einzuhaltende Rabattkorridore abgestimmt haben sollen. Aus dem Fallbericht von heute:
In dieses System [der Überwachung des Preissetzungsverhaltens der Handelsunternehmen] waren auch die Handelspartner aktiv eingebunden. Diese haben durch Beschwerden über ‚Abweichler‘ und die Formulierung entsprechender Hinweise und Erwartungen an die Hersteller, für eine Einhaltung der vereinbarten Mindestpreise zu sorgen, die Durchsetzung der Mindestverkaufspreise im Markt unterstützt.
Aus der Pressemitteilung des BKartA:
Die Verfahren wurden aufgrund entsprechender Beschwerden von Händlern eingeleitet.
Wieder aus dem Fallbericht:
Auf die Verfolgung und Bebußung von Handelsunternehmen wurde aus Ermessensgründen verzichtet.
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Mal sehen, ob der Blog noch funktioniert ;-)
Alexander says
Ein Lebenszeichen im Blog, sehr schön! Ich hoffe Kartellblog. ist positiv von den Vorsätzen 2017 umfasst ;-)
Florian Bien says
Dem Blog ein gutes Neues Jahr! Und Ihnen natürlich auch, lieber Herr Zöttl.
Nina says
Funktioniert! Ich lese ihn ganz gerne in Polen – wertvoll auch fuer unsere kartellrechtliche Praxis:)
Agata-Magdalena P. says
Es funktioniert! Hoffentlich gibt es 2017 wieder mehr vom Blog…
Die Artikel sind sehr hilfreich für meine Praxis als Leiterin der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens. Bitte weiter so!
Christopher Weber says
Es lebt!