Der Vermittlungsausschuss hat die Beratung der 8. GWB-Novelle vertagt. Er hat sich gestern mit der Novelle befasst. Der Bundesrat hatte den Ausschuss angerufen, um einerseits verschiedene Privilegierungen der Kommunen im Kartellrecht zu verankern und andererseits die Krankenkassen aus dem allgemeinen Kartellrecht herauszuhalten.
Damit isses Essig mit der Novelle zum 1. Januar 2013, wie das ursprünglich geplant war. Ironie der Geschichte: Bei der letzten großen Novelle des GWB hielt die Privilegierung der Presseverlage die Gesetzgebung auf, und letztlich wurde damals nichts aus ihr. Jetzt hält das Thema Krankenkassen die Privilegierung der Presseverlage auf. Der Ausschuss meldet:
Trotz intensiver Beratungen konnten sich Bund und Länder heute nicht auf Kompromisse zum umstrittenen Meldegesetz, zur Umsetzung internationaler Gesundheitsvorschriften und zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verständigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vertagte daher seine Beratungen auf Januar 2013.
