Das Blog zu Kartellrecht und Fusionskontrolle

US-Fusionskontrolle: DoJ oder FTC, wo ist das Risiko einer Untersagung größer?

In den USA sind zwei Behörden für die Fusionskontrolle zuständig, die Antitrust Division des Justizministeriums (DOJ) und die Federal Trade Commission (FTC). Angemeldet wird bei beiden. Wenn nur eine Behörde vertieft untersuchen möchte, macht sie das nach “clearance” durch die Schwesterbehörde. Wollen beide untersuchen, richtet sich die Zuständigkeit konzeptuell danach, welche Behörde in der fraglichen Industrie mehr Erfahrung hat.

Im “Threshold”, dem Newsletter des M&A-Committees der ABA Antitrust Section, ist aktuell ein Artikel dazu erschienen, wie es sich auf die Erfolgsaussichten eines Deals auswirkt, wenn er bei der einen oder bei der anderen Behörde landet (Hewitt/Gillis, Does it Matter Which Agency—FTC or DOJ—Reviews a Merger? Recent Statistical Evidence, S. 44 ff.).

Danach ist beim DOJ die Wahrscheinlichkeit, dass ein Second Request (die Einleitung der “Phase II”) ergeht, signifikant höher als bei der FTC. Dagegen ist bei der FTC die Wahrscheinlichkeit, dass die Phase II zur Opposition der Behörde führt (die dann entweder ein Remedy verhandelt oder Klage erhebt), signifikant höher als beim DOJ.

Hier der Link zum Artikel (für ABA-Mitglieder). Die Ergebnisse:

 

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Johannes Zöttl

Rechtsanwalt, Partner bei Jones Day, Kartellrecht. Mehr zu Kartellblog. im Impressum. Wenn Sie zum Blog Kritik, Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie mir.

Kommentare

  1. Roy Snyder sagt:

    Wenn bei beiden angemeldet wird, warum hat die FTC dann insgesamt 1011 Verfahren, das DoJ aber nur 615? Da die absolute Zahl der 2nd requests ja relativ ähnlich ist (nur Differenz von 17), spielen die 400 fehlenden Verfahren ja wohl schon eine Rolle, wenn man über prozentuale Wahrscheinlichkeit sprechen will…

  2. Roy Snyder sagt:

    Oh hab aus Versehen die Challenges auch berücksichtigt, sind dann eben 919 vs. 542 Verfahren…

  3. Wie rechnen Sie?

  4. Roy Snyder sagt:

    Ich hatte die Grafik ursprünglich so verstanden, als gäbe es bei der FTC 808 Verfahren, die sofort freigegeben wurden, und zusätzliche 111 Verfahren, die in Phase 2 kamen. Laut den Erläuterungen scheint es ja aber so zu sein, dass von den 808 Verfahren 111 in Phase II gebracht wurden… also sind es wohl einfach 808 vs. 414 Verfahren, mein Fehler.

    Ich frage ich mich auch eigentlich nur, warum das DoJ viel weniger Verfahren hat als die FTC, wenn doch laut Ihrem Text bei beiden angemeldet werden muss? Denn die absolute Zahl der Phase 2 Verfahren ist ja sehr ähnlich. Würde man auch beim DoJ von der gleichen Verfahrenszahl ausgehen (808), läge die Wahrscheinlichkeit einer Phase 2 ja auch nur bei 15,8%…

    • “Clearance” gem. Chart ist nicht die Freigabe, sondern die im Text oben angesprochene Begründung der Zuständigkeit. Zur absoluten Zahl der Verfahren sagt das Chart also nichts. Das wäre wieder einmal ein gutes Thema für das Blog, dann auch gerne zur Anmeldepflicht.

  5. Roy Snyder sagt:

    Das wäre es wahrscheinlich wirklich, ich verstehe es nämlich immer noch nicht :(

    “Wenn nur eine Behörde vertieft untersuchen möchte, macht sie das nach “clearance” durch die Schwesterbehörde.”

    ““Clearance” gem. Chart ist nicht die Freigabe, sondern die im Text oben angesprochene Begründung der Zuständigkeit.”

    Also muss eine Behörde, die gar nicht weiter untersuchen will, erst mal eine Zuständigkeit begründen?

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