Das Blog zu Kartellrecht und Fusionskontrolle

Morgen 1. Lesung GWB-Novelle im Bundestag

Die 8. GWB-Novelle steht morgen Vormittag 9.00 Uhr zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags. Dort sind auch drei Beschlussanträge von allerlei Parteien – Themen: Lebensmittel, Pressegrosso, Verbraucherschutz – verlinkt.

Der VKU hat die (m.W. noch nicht veröffentlichte) Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats vom 11. Mai 2012 ins Netz gestellt.

Sign up

Lassen Sie sich alle neuen Artikel als Email schicken:

Johannes Zöttl

Rechtsanwalt, Partner bei Jones Day, Kartellrecht. Mehr zu Kartellblog. im Impressum. Wenn Sie zum Blog Kritik, Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie mir.

Kommentare

  1. Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist natürlich auch zu finden, wenn man dem Link zur Tagesordnung des Bundestages folgt –
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709852.pdf (S. 49 ff).
    Wir freuen uns natürlich, wenn vermeintlicher Exklusivcontent Besucher auf unsere Seite http://www.vku.de/recht.html lockt, wo sich regelmäßig aktuelle Meldungen zu Rechtsfragen der Versorgungswirtschaft finden.

    • Danke für die Korrektur, Herr Zuber. Das habe ich gestern überlesen.

      Ob diese Strategie zur Maximierung von Traffic langfristig aufgeht, da bin ich mir nicht sicher.

  2. Die Bemerkung war auch nicht ganz ernst gemeint. Da wir mit unserem rechtlichen Internetangebot vor allem unsere Mitglieder informieren wollen, hat die Generierung externen Traffics für uns auch keine besondere Priorität. Gleichwohl schmeichelt es natürlich, wenn man von kartellblog. oder fiw-online verlinkt wird.

  3. Scheint wegen anderer Tagesordnungspunkte eine interessante und kurze Sitzung gewesen zu sein:

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beendet-sitzung-wegen-zu-wenig-teilnehmern-a-839079.html

  4. Anscheinend hat die Zeit ausgereicht, um allerlei Sachfremdes zu Kartellrecht zu sagen. Das Protokoll: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17185.pdf.

    Kreative Kunststücke wie dieses (von Lauterbach, SPD, S. 54):

    … dass viele Initiativen der Krankenkassen, die derzeit gemeinsam durchgeführt werden, dann nicht mehr möglich sind. Die Krankenkassen sind dann nämlich Teilnehmer im Wettbewerb und nicht mehr Agenten der Versicherten. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass Zusammenschlüsse von Krankenkassen, in deren Rahmen sie gemeinsam Kliniken bewerten, Register zur Qualität bestimmter Eingriffe erstellen oder die Vorbeugung organisieren, zum Beispiel die Krebsvorsorge durch Mammografie- und Darmkrebs-Screenings, dann nicht mehr möglich sein werden, wenn nur eine Krankenkasse nicht mitmacht. Diese kann dann nämlich auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts gegen den Verbund der anderen klagen.

    Kartellrechtlich ist das Schmarres.

Ihr Kommentar?

*