Hier [PDF]. Schlussfolgerung/Empfehlung:
Dem deutschen Gesetzgeber ist zu raten: Er sollte die Gelegenheit der 8. Novellierung des GWB zum Anlass nehmen, die Geldbußenregelung des Gesetzes entscheidend zu reformieren. Auf europäischer Ebene sollte die Kommission initiativ werden: Anklage und Entscheidung sind zu trennen. Die Kartellbehörde, welche eine größere Bußgeldsanktion anstrebt, muss sich mit diesem Anliegen von vorneherein an ein Gericht wenden. Ein Großteil der oben benannten Gravamina … entfiele:
– Die mit der gegenwärtigen Praxis faktisch verbundene Verkürzung des Rechtsschutzes entfiele,
– die Tendenz zur Verhängung übermäßiger Geldbußen mit ihren kontraproduktiven Wirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betroffenen würde gestoppt,
– der missbräuchliche Einsatz von Bußgeldern auf Seiten der Kartellbehörden als Ersatz für Industriepolitik entfiele,
– ebenso das damit verbundene Drohpotential der Kartellbehörden gegenüber den Unternehmen,
– der missbräuchliche strategische Einsatz der Kronzeugenregelung auf Seiten der Unternehmen, um auf dem Umweg von Bußgeldern wettbe- werbswidrige Marktbereinigungen zu erzwingen, schwächte sich ab …
