Seit Oktober 2011 existiert mit dem “Berkeley Global Antitrust Blog” ein neues Blog zum internationalen Kartellrecht.
Gegründet wurde es von einer Gruppe junger Wissenschaftler, Rechtsanwälte und Studenten – allesamt verbunden durch ihren derzeitigen Aufenthalt an der UC Berkeley Law School (Kalifornien, USA).
Markantestes Merkmal unseres Blogs ist der internationale Ansatz. Die Autoren des Blogs sind überzeugt, dass es in Zeiten internationaler Märkte, internationalen Wettbewerbs und internationaler Koordination der Kartellrechtsdurchsetzung in Fragen des Kartellrechts eines nicht weniger internationalen Blickwinkels bedarf. Staatenübergreifende Fusionen oder Wettbewerbsbeschränkungen lassen sich immer weniger anhand nationaler Perspektiven erfassen oder bearbeiten.
Das Blog versteht sich daher als globale Plattform für Neuigkeiten und kurze, aufsatzartige Abhandlungen eines internationalen Autorenkreises zu aktuellen kartellrechtlichen Themen. Gerade diese Internationalität soll dabei perspektivisch die Grundlage zusätzlicher Beiträge im Bereich der rechtsvergleichenden Methodik bilden. Für das Frühjahr 2012 ist etwa eine vergleichende Darstellung der Google-Kartellverfahren in der EU und den USA geplant.
Die Leitung des Blog obliegt zurzeit Pola Karolczyk (Polen), Paul Goodwin (USA), Norma Cerros, (Mexiko) und Till Patrik Holterhus (Deutschland). Die übrigen Autoren stammen aus weiteren Jurisdiktionen wie etwa Armenien, El Salvador, Chile, Indien, Süd Korea und der Türkei.
Bei Interesse an einer Autorentätigkeit wird dazu aufgerufen, sich mit dem Managing Board des Blogs in Verbindung zu setzen.
Till Patrik Holterhus MLE., studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Galway (Irland). Zurzeit promoviert er am Lehrstuhl von Prof. Peter-Tobias Stoll mit einer Dissertation im Bereich der europäischen Fusionskontrolle. In diesem Rahmen ist er gegenwärtig Gastwissenschaftler im Visiting Scholar Program der UC Berkeley Law School (USA).
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