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Kartellverfahren gegen Hersteller von Spanplatten – wie es in Gang kam

Aus dem Fallbericht des Bundeskartellamts vom 19. Oktober 2011 (B12 – 15/08 — Herstellung von Holzwerkstoffen: Spanplatten, OSB-Platten und ähnliches):

Das Verfahren war durch die Eingabe eines anonymen Abnehmers von Spanplatten ausgelöst worden, der mit anwaltlicher Vertretung eine umfassende Dokumentation seiner Verdachtsmomente Mitte 2008 vorgelegt hatte. Die Durchsuchung im März 2009 löste den Bonusantrag der Egger-Gruppe aus.

Zur Bußgeldbemessung:

Im Laufe des weiteren Verfahrens hat die Mehrzahl der Unternehmen und Personen Bonusanträge gestellt, Geständnisse abgelegt und sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereit erklärt.

Die Geldbußen gegen die Unternehmen berücksichtigen den von der Preisabsprache erfassten Umsatz. Gleichwohl wurde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einbezogen und die Zahlung der Geldbußen vor diesem Hintergrund zum Teil auf mehrere Jahre gestreckt

Für den jeweiligen Aufklärungsbeitrag wurden hohe Abschläge auf die Geldbußen gewährt, und auch die einvernehmliche Verfahrensbeendigung führte zu einer Absenkung.

Hier die Pressemitteilung des BKartA zur Bußgeldverhängung (insgesamt ca. € 42 Mio., hiervon insgesamt ca. € 1,5 Mio. gegen zehn Geschäftsführer und Prokuristen).

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Johannes Zöttl

Rechtsanwalt, Partner bei Jones Day, Kartellrecht. Mehr zu Kartellblog. im Impressum. Wenn Sie zum Blog Kritik, Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie mir.

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