Das Blog zu Kartellrecht und Fusionskontrolle

Zitat: Nichtigkeitsklage der Deutschen Bahn gegen Anordnung von Nachprüfungen

Im Frühjahr 2011 hat die EU-Kommission laut Presseberichten bei der Deutschen Bahn wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Razzien durchgeführt. Sie ging dem Vorwurf nach, die Bahn verlange für Bahnstrom von Wettbewerbern höhere Preise als von ihren Töchtern. Die DB hat sich im Juni 2011 gegen die Durchsuchungen vor dem EuGH zur Wehr gesetzt (Rs. T-289/11). Jetzt wurden die Rechtsmittelgründe veröffentlicht.

Es sind deren vier (ABl. 2011 C 238/22):

1. Erster Klagegrund: Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Nichteinholung einer vorherigen richterlichen Genehmigung.

2. Zweiter Klagegrund: Verletzung des Grundrechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf aufgrund des Fehlens einer vorherigen richterlichen Überprüfung des Nachprüfungsbeschlusses sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht.

3. Dritter Klagegrund: Verletzung der Verteidigungsrechte durch eine uferlos weite und unspezifische Beschreibung des Gegenstands der Nachprüfung („fishing expedition“).

4. Vierter Klagegrund: Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Nachprüfungsbeschluss sei unverhältnismäßig, da das Rabattsystem Bahnstrom von den Klägerinnen seit Jahren transparent praktiziert worden sei, von deutschen Behörden und Gerichten mehrfach geprüft und als kartellrechtskonform beurteilt worden sei, und die aus Sicht der Kommission entscheidende Frage, ob das Rabattsystem „objektiv gerechtfertigt“ ist, durch eine weniger belastende Maßnahme, ein Auskunftsverlangen, hätte beantwortet werden können.

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Johannes Zöttl

Rechtsanwalt, Partner bei Jones Day, Kartellrecht. Mehr zu Kartellblog. im Impressum. Wenn Sie zum Blog Kritik, Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie mir.

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