Warnung vor weiteren Fusionen: Feinkostsalat und Fischfeinkost

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Rügen Feinkost durch die Homann-Gruppe in Phase 2 geprüft und nicht untersagt. Einerseits liege der gemeinsame Marktanteil der Beteiligten über der gesetzlichen Vermutung von Marktbeherrschung (ein Drittel). Auch sei der Marktanteilsabstand zum nächstgroßen Wettbewerber erheblich (Grafik links aus dem Beschluss, zum Vergrößern klicken). Andererseits relativierten sich Marktanteile wegen der starken Position der Handelsunternehmen. Die Wettbewerber der Beteiligten böten weiterhin ausreichende Beschaffungsalternativen.

Lesen Sie den Abschnitt der Freigabeverfügung zur Marktabgrenzung nicht, wenn Sie gerade Hunger haben. Das BKartA nahm einen bundesweiten Markt für den Vertrieb von gekühlten Feinkostsalaten und Fischfeinkost an. Offenbar wurde im Verfahren um die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Fischspezialitäten, Räucherlachs, haltbaren Feinkostprodukten und Antipasti/Tapas hart gerungen.

Aber deswegen berichte ich nicht von diesem Fall, zu dem das Bundeskartellamt einen Fallbericht und eine nicht-vertrauliche Fassung der 60-seitigen Freigabe vom 6. Juli 2011 (B2 – 23/11) veröffentlicht hat. Bemerkenswert erschien mir aber, dass Fallbericht und Beschluss eine deutliche Warnung vor weiteren Zusammenschlüssen in den betroffenen Märkten enthalten. Das liest man nicht oft, und ich frage mich, ob es nicht ausgereicht hätte, den Warnschuss in den Fallbericht zu setzen. Immer angenommen, die Prognose ist so richtig. Aus der Verfügung (Hervorhebung von mir):

Allerdings betrachtet die Beschlussabteilung diesen Zusammenschluss auf der Grundlage des Ergebnisses der Ermittlungen und vor dem Hintergrund des gesamten Marktgeschehens auf Hersteller- und auf Nachfragerseite als Grenzfall.

Die zunehmende Konzentration auf Seiten des Lebensmitteleinzelhandels (als dem wesentlichen Nachfrager nach Feinkostsalaten und Fischfeinkost) führt zu einer Konsolidierungswelle auf Seiten der Hersteller … Die Ermittlungen haben zwar keine belastbaren Hinweise darauf erbracht, dass dies im vergangenen Jahr bereits zu einer Qualitätsverschlechterung oder zu einer verminderten Innovationsbereitschaft auf Seiten der verbliebenen Hersteller geführt hätte. Auch sind bislang noch ausreichende Ausweichmöglichkeiten für die Nachfrager vorhanden. Die Ermittlungen, auch unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der befragten Handelsunternehmen enthalten jedoch Hinweise darauf, dass weitere Fusionen den Markt „zum Kippen“ bringen könnten.

… Weitere Zusammenschlüsse auf Herstellerseite verringern … auch den Handlungsspielraum der bundesweit agierenden Handelsunternehmen, da diese in stärkerem Ausmaß als nicht bundesweit agierende Handelsunternehmen auf die Präsenz von größeren, bundesweit agierenden Herstellern von Feinkostsalaten und Fischfeinkost angewiesen sind und nur regionale Anbieter für diese Handelsunternehmen im Falle einer fortschreitenden Konsolidierung auf Herstellerebene keine ausreichende Beschaffungsalternative mehr bieten. Insgesamt haben die Märkte daher mittlerweile auf Handels- wie auf Herstellerseite einen so starken Konzentrationsgrad erreicht, dass im Falle weiterer Zusammenschlüsse die Gefahr einer Vermachtung des Marktes zu Lasten der Marktgegenseite deutlich zunimmt. Der starke Konzentrationsgrad könnte sich allerdings ebenso zu Lasten des Verbrauchers auswirken, wenn sich die stark konzentrierte Herstellerseite mit der stark konzentrierten Handelsseite gegen den Verbraucher „verbündet“, mit der Folge von möglichen Wettbewerbsbeschränkungen z.B. in Form von vertikalen Preisbindungen.

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