Aus dem Fallbericht des Bundeskartellamts zum Bußgeld im Fall “Feuerwehrdrehleiterfahrzeuge” (B 12 – 12/10):
Zur Tarnung der Absprachen benutzten die Vertriebsleiter Prepaid-Handys und kommunizierten in der Anfangszeit über Schriftverkehr an ihre Privatadressen. Ab 2006 kommunizierten die Vertriebsleiter per e-mail in einer Fußballersprache. Dabei wurden Treffen als „Trainings“ deklariert und die Höhe des jeweils angebotenen Rabattes als Spielergebnis formuliert.
… Im November 2007 kam es zu einem endgültigen Zerwürfnis der beteiligten Personen, das die wettbewerbswidrigen Kontakte beendete.

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