Tätigkeitsbericht 2009/2010 Bundeskartellamt

Das Kartellamt hat heute seinen Tätigkeitsbericht (TB) für die Jahre 2009/2010 vorgestellt. Zur Erstellung von Tätigkeitsberichten ist das BKartA gesetzlich verpflichtet, und zwar gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 GWB jeweils für einen Berichtszeitraum von zwei Jahren. Tätigkeitsberichte erscheinen alternierend zu den ebenfalls zweijährigen Hauptgutachten der Monopolkommission gem. § 44 Abs. 1 GWB. Sie werden als BT-Drucksachen veröffentlicht (TB 2009/2010 als BT-Drs. 17/6640) und sind auf der Homepage des Bundeskartellamts zurück bis zum Jahr 1974 als PDF abrufbar (ältere TBs kann man sich über den Bundesanzeiger besorgen).

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