Soll noch einmal jemand sagen, potentieller Wettbewerb aufgrund niedriger Marktzutrittsschranken spiele im Gegensatz zum US-Kartellrecht in der deutschen Fusionskontrolle keine Rolle:
… kommt die OZ-Gruppe … auf erhebliche Marktanteile. Der Markt ist jedoch durch niedrige Marktzutrittsschranken gekennzeichnet. Die Inhalte der Handarbeitszeitschriften werden nicht von eigenen Redaktionen, sondern von Dritten produziert. Die Eigenleistung des Zeitschriftenverlags besteht darin, mit der Zeitschrift eine Plattform bereitzustellen, in der er die fremdbezogenen Inhalte arrangiert und dann vertreibt. Dazu wäre jeder Zeitschriftenverlag sofort in der Lage. Kontakte zwischen anderen Zeitschriftenverlagen und Garnherstellern bestehen teilweise schon jetzt, weil auch unregelmäßig erscheinende Strick- und Häkelanleitungen für Frauen-, Bastel- und Einrichtungszeitschriften i. d R. von Garnherstellern produziert und dann den jeweiligen Verlagen zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: BKartA, Fallbericht B6 – 29/11 OZ-Verbund/”Anna” und “Verena”.

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