A verklagt B: schlimm?

Unternehmen A hat mit Unternehmen B einen Liefervertrag geschlossen. B verstößt gegen den Vertrag, A entsteht ein Schaden. A versucht, mit B ins Gespräch zu kommen und die Sache zu regeln. Da das nicht klappt, verklagt A den B auf Schadensersatz.

Schön? Nein. Streit ist nicht schön.

Schlimm? Auch nein. Die Welt in der wir leben.

Unternehmen A will sich von B beliefern lassen. Die Preise des B sind hoch, aber A hat keine Wahl, denn auf dem Preisniveau des B sind die anderen Anbieter auch. A unterzeichnet also den Vertrag mit B. Die Kartellbehörde ermittelt, klärt ein Preiskartell der Anbieter auf und verhängt Geldbußen, auch gegen B. A verklagt den B auf Ersatz der Differenz zwischen den gezahlten Preisen und den Preisen, die er bezahlt hätte, wenn es das Kartell nicht gegeben hätte.

Schön? Nein. Streit ist nicht schön.

Schlimm? Auch nein. Die Welt, in der wir leben.

Welcher Rechtsanwalt würde im ersten Beispiel anders reagieren als mit Rechtswahrung etc., Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen sowie der Bitte um die Einzelheiten des konkreten Falls. Ist das anders, wenn die Anspruchsgrundlage im Kartellrecht liegt oder von ihm infiziert ist?

Klingt trivial, ist es aber offenbar nicht.

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