Gestern gab die EU-Kommission ihre Entscheidung bekannt, gegen elf Luftfahrtgesellschaften wegen illegaler Kartell-Absprachen Kartellbußen von insgesamt € 800 Mio. zu verhängen.
Die Absprachen waren laut Europäischer Kommission global, bebußt wurde im Rahmen der Beeinträchtigung der Luftfrachtdienste innerhalb des EWR. Das Kartell soll von Dezember 1999 bis zum 14. Februar 2006 bestanden haben. Die Kommission hat über vier Jahre lang ermittelt. Den betroffenen Unternehmen steht der Rechtsweg offen.
Ich könnte mir vorstellen, dass einige Details, die es nicht in die Presseberichterstattung geschafft haben, für die Einschätzung des Vorgangs aber wesentlich sind, Ihr Interesse finden. Aus der Pressemitteilung der Kommmission und der Ansprache des Wettbewerbs-Kommissars Almunia bei der Pressekonferenz gestern (sie gibt es nur auf Englisch):
Das Kartell
- Es ging bei dem Kartell um einzelne Preis-Parameter, zu Beginn Treibstoffzuschläge, später auch Sicherheitszuschläge (die wegen September 11 eingeführt wurden). Ziel sei die Erhebung eines pauschalen Zuschlags pro Kilogramm Luftfracht gewesen. Bei dem Sicherheitszuschlag habe man auch verhindern wollen, dass den Kunden (den Spediteuren) für den Einzug von Zuschlägen eine Provision gezahlt werde.
- Die Kommission hatte ursprünglich zwei weitere Zuschläge und Frachttarife im Visier und gegen elf weitere Frachtunternehmen und eine Beratungsfirma ermittelt, ließ diese Vorwürfe nach Zustellung des SO mangels Beweisen aber fallen.
- Die Preiskoordination fand teilweise im Rahmen von Luftfahrt-Allianzen statt. Insoweit wurden die Tatvorgänge von der Kommission nicht berücksichtigt (Almunia: “Commission ignored them for the purpose of this decision”).
- Das von der Kommission identifizierte Kartell funktionierte über ein “network of bilateral contacts mainly by phone “ (Almunia). Die Kommission hätte das Kartell daher ohne Mitwirkung der betroffenen Unternehmen wohl nicht aufklären und beweisen können.
Zu- und Abschläge
- Mit einer Ausnahme wurden wegen dieser Kooperation Abschläge zwischen 15 % und 50 % gewährt (sog. Leniency oder Kronzeugenbonus). Die Lufthansa hat das Kartell der Kommission zuerst zur Kenntnis gebracht und ging straffrei aus (sog. Immunity).
- Vier Unternehmen erhielten einen zusätzlichen Abschlag wegen minder schwerer Beteiligung an dem Kartell. Für ein Unternehmen wurde das Bußgeld um 50 % erhöht (sog. Wiederholungstat).
- Die Kommission hat wegen des erheblichen Anteils des außereuropäischen Flugverkehrs bei Bemessung der Kartellbußen insoweit nur 50 % des tatbefangenen Umsatzes berücksichtigt.
- Die kartellierten Preiskomponenten waren teilweise auch Gegenstand bilateraler Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Die Kommission befand, dass die Unternehmen zwar Handlungsalternativen gehabt hätten, dass die Regulierung aber auch Anreize zur Kollusion gesetzt habe. Sie hat daher einen allgemeinen Abschlag von 15 % gewährt.
- Fünf Luftfahrtgesellschaften wollten wegen ihrer angespannten Finanzlage eine weitere Reduktion der Buße erreichen (sog. inability to pay- oder ITP-Einwand). Sie waren nicht erfolgreich.
- Bei zwei Unternehmen wurde das Bußgeld vor Berechnung möglicher Abzüge bei 10 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2009 gekappt. Die Kappungsgrenze folgt als solche aus sekundärem Unionsrecht (Verordnung Nr. 1/2003).
Zu milde, zu hart?
Bei diesen Bußgeld-Entscheidungen ist für jeden “etwas dabei”, je nach persönlichem Standpunkt. Bemerkenswert ist jedenfalls aber die dünne Linie, die taktisch angesichts der dürren Beweislage offenbar zwischen der Verteidigung gegen die EU-Kommission (Einstellung?) und der Zusammenarbeit mit ihr (Bonusabschlag?) bestand. Bemerkenswert ist auch, dass die komplizierte Gemengelage faktischer und rechtlicher Momente die EU-Kommission nicht von der Verhängung empfindlicher Geldbußen abgehalten hat.

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