Strom und Kartellrecht: Schaffung einer Markttransparenzstelle

SPIEGEL ONLINE hat berichtet, die Bundesregierung wolle

laut einem internen Vermerk in Zukunft verschärft gegen Preistreiberei auf dem Strommarkt

vorgehen (“Kartellamt soll schärfere Waffen im Kampf gegen Stromkonzerne erhalten – Einrichtung einer Markttransparenzstelle geplant”, 14. August 2010). Seitdem geistert der Begriff der Markttransparenzstelle durch die Presse.

Mit einem geheimnisvollen “internen Vermerk” kann ich nicht dienen. Aber vielleicht interessieren Sie ein paar Fakten zur Markttransparenzstelle alias Marktüberwachungsstelle. Sagen wir, für diese Auswahl, zurück bis 2009.

Minister Brüderle

“Die Vorstellungen der Bundesregierung zum Energiekonzept”, Rede am 6. Juli 2010 in Berlin:

Die Interessen der Energieverbraucher wollen wir zudem durch eine zentrale nationale Markttransparenzstelle stärken.

Derzeit ist die Preisbildung im Stromgroßhandel oftmals nicht nachvollziehbar.

Hier setzt die Marktransparenzstelle an. Sie soll die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Strom genau unter die Lupe nehmen.

Ich plane, diese Stelle beim Bundeskartellamt anzusiedeln.

Denn ich möchte hier einen scharfen Wettbewerbshüter.

Und da ist das Kartellamt die richtige Institution, sozusagen die Nummer Eins.

Bundesregierung

Stellungnahme zum Sondergutachten der Monopolkommission gem. § 62 Abs. 1 EnWG, BT-Drucksache 17/1686, 14. Mai 2010, Abschnitt Großhandel / Strom, S. 7:

Die Bundesregierung will die wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten weiter verbessern und dazu eine Marktransparenzstelle einrichten, welche über alle Informationen verfügt, um zeitnah eine transparente Preisbildung im Stromgroßhandel zu sichern. Allerdings müssen bei Einrichtung einer solchen Transparenzstelle verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden, damit sie diejenige positive Wirkung für den Schutz des Wettbewerbs entfaltet, die mit ihr verfolgt wird. Die Einrichtung einer Transparenzstelle greift tief in die vielschichtige Marktüberwachungsarchitektur auf deutscher und europäischer Ebene ein. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Transparenz- und Informationsanforderungen des dritten Energiebinnenmarktpakets (EU-Stromhandels- und Gasfernleitungsverordnung) für den grenzüberschreitenden Strom- und Gashandel. Gleiches gilt für mögliche Maßnahmen, die die EU-Kommission zur Verbesserung der Marktintegrität angekündigt hat. Schließlich sollten bei der Konzeption einer Markttransparenzstelle nach Ansicht der Bundesregierung auch die Ergebnisse der Sektoruntersuchung berücksichtigt werden, die das Bundeskartellamt unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Monopolkommission gegenwärtig im Strommarkt durchführt.

Koalitionsvertrag

“Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode”, Oktober 2009, S. 30:

Wettbewerb auf den Energiemärkten

Wir wollen die wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten weiter verbessern. Dazu werden wir eine Markttransparenzstelle einrichten und deren Befugnisse so erweitern, dass sie über alle Informationen verfügt, um zeitnah eine transparente Preisbildung im Stromgroßhandel zu sichern

Monopolkommission

“Strom und Gas 2009: Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb”, Sondergutachten gem. § 62 Abs. 1 EnWG, Juli 2009, Rdnr. 181 f.:

Nach Auffassung der Monopolkommission genügt es nicht, die Strombörse und den Stromgroßhandel ausschließlich in der bestehenden Form nach den Maßgaben des Börsengesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und des allgemeinen Kartellrechts zu beaufsichtigen …  Nach dem Börsengesetz werden durch die Börsenaufsicht nur die Börse und der börsliche Handel selbst überwacht, nicht jedoch die Phase der Erzeugung und des außerbörslichen erstmaligen Absatzes von Strom. Das hierfür zuständige Bundeskartellamt seinerseits hat Anfang des Jahres 2009 eine Sektoruntersuchung zur Preisgestaltung auf der Stromgroßhandelsstufe eingeleitet. Während die Monopolkommission dieses Vorgehen grundsätzlich begrüßt, weil sich hierdurch aus der Sicht der Wettbewerbshüter die Transparenz des Marktgeschehens über einen begrenzten Zeitraum erhöht, hat sie dennoch Zweifel an der Dauerhaftigkeit des eventuellen Erfolges einer solchen Unternehmung. Die Monopolkommission schlägt vor allen Dingen aus diesem Grund die Einführung eines systematischen Market Monitoring zur besseren Aufdeckung wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens vor. Hierbei soll einer unabhängigen Marktüberwachungsstelle die Aufgabe zukommen, für den börslichen und außerbörslichen Stromgroßhandel relevante Informationen zeitnah zu erheben und die Bietstrategien der Börsenteilnehmer auf marktkonformes Handeln und Manipulationsversuche zu überprüfen. Die Kompetenzen der Marktüberwachungsstelle müssen sich auf den vollständigen börslichen und außerbörslichen Stromgroßhandel sowie den benachbarten Markt für Regelenergie erstrecken. Hierzu müsste die finanzielle und personelle Ausstattung der Marktüberwachungsstelle weit über diejenige der bestehenden Handelsüberwachungsstelle für die EEX hinausgehen.

Alle erforderlichen Informationen müssen der Marktüberwachungsstelle von den beteiligten Unternehmen unmittelbar bereitgestellt werden … Welche Informationen zusätzlich zur Erhöhung der Transparenz den Marktteilnehmern an der EEX zur Verfügung gestellt werden sollen, ist eine Frage der Abwägung. Bei der Auswahl der zu veröffentlichenden Informationen ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche Markttransparenz zwar einerseits Asymmetrien im Markt abbauen und so die Liquidität des Marktes fördern kann. Andererseits begünstigt eine erhöhte Transparenz kollusives Verhalten auf Oligopolmärkten. Denn auf einem transparenten Markt ist es vergleichsweise einfach, ein Unternehmen zu sanktionieren, das von einmal getroffenen expliziten Vereinbarungen oder dem spontanen Parallelverhalten abweicht … Die Monopolkommission begrüßt in diesem Zusammenhang die gemeinsame Transparenzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit den großen Stromerzeugerverbänden, die insbesondere dazu beigetragen hat, dass wichtige Erzeugungsdaten den Marktteilnehmern nicht länger nur im Nachhinein zur Verfügung stehen. Jedoch weisen die bereitgestellten Informationen auch weiterhin nicht die erforderliche Quantität und Qualität auf, um die großen Informationsasymmetrien im Stromgroßhandel zu beheben

Sektoruntersuchung

Und zur Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts z.B. Judith/Engelsing, “Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes im Bereich Stromerzeugung/Stromgroßhandel”, 1. Juli 2009.

Fehlt noch etwas?  Ach ja, der “interne Vermerk”.

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