Kurzer Hinweis auf ein unangenehmes, weil penetrantes Thema (während ich auf Empfehlung eines Bloglesers noch darüber nachdenke, wie gut Kartellblog. und “Kunst und Kultur, Reisen, Essen und Trinken” zusammenpassen): Soll die Europäische Union im Kartellrecht opt out-Sammelklagen (class actions) einführen oder anderweitig unterstützen? Das Denkmuster der Verfechter der Idee ist simpel. Schadensersatzklagen sollen gegen Kartellmitglieder auch für eine identifizierte oder identifizierbare Gruppe mutmaßlich Geschädigter erhoben werden können. Die Geschädigten müssten dann aus der Gruppe optieren, andernfalls bindet sie das Urteil.
Vorbild? Die USA. Risiken und Nebenwirkungen? Allseits bekannt: so ziemlich alles, was man landläufig mit der US-amerikanischen Streitkultur oder -unkultur assoziiert.
Doch sehen Sie selbst, ewig lockt das Gutmenschentum: Leskinen, “Collective Antitrust Damages Actions in the EU: The Opt-In v. The Opt-Out Model”. Dem Abschnitt darüber, ob die EU überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage hat, um diesbezüglich tätig zu werden, erkennt man das Unrechtsbewusstsein der Autorin immerhin noch an. Aber bei ihrer Diskussion der Rechtslage in den Mitgliedstaten und der Erörterung des Weiß- und Grünbuches der EU-Kommission nimmt die Betroffenheitsrhetorik überhand.
Von dem Thema werden wir im Lauf des Jahres noch viel hören, spätestens dann, wenn die EU-Kommission die angekündigte Konsultation der Öffentlichkeit zum Thema “more private enforcement in the EU” einleiten wird.
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