FAZ.NET hat einen Artikel im Netz, in dem Katja Gelinsky dankenswerterweise die Kultur verfassungsrechtlicher Blogs der USA kritisch mit Deutschland vergleicht (“So wahr mir Blog helfe”). Vor allem mit SCOTUSblog, offenbar hatte die Autorin eine Audienz. (Einwurf: Dieser Blog soll angeblich $ 150.000 p.a. kosten. Verstehe ich nicht. Das muss die monetarisierte Anwaltszeit der Autoren sein.)
Der Untertitel:
Wie öffentlich darf das Verfassungsrecht sein? Warum amerikanische Juristen gerne bloggen und deutsche nicht, verrät etwas über die Rechtskulturen in beiden Staaten. Und über die Debattenkultur.
Vorweg: Glückwunsch an den deutschen Verfassungsblogger Max Steinbeis, zur Zeit verurlaubt. Sein Verfassungsblog ist das, was ein Blog für meine Begriffe sein soll, informativ, ein Denkanstoß, locker. Ich sehe seine Themen selten so wie er, aber es interessiert mich, was er darüber denkt. Der FAZ-Artikel nennt den Blog zu Recht lobend und vermerkt als Problem, dass es mit den Gastkommentaren auf Verfassungsblog nicht weit her ist. Blogleser kennen das Thema. Steinbeis hat über die Zukunft seines Blogs im Blog philosophiert. Da kommt bestimmt noch mehr.
Der FAZ-Artikel erregt Anstoß. (Nachtrag: Er regt aber auch an, den Juristischen Gedankensalat und ViaJura zur Positionsbestimmung studentischer Blawgs.) Der Blawg Ferner-Alsdorf (“Warum deutsche Juristen nicht gerne bloggen…”) bemüht sich um eine Ehrenrettung. Er stellt fest:
Und für mich liegt auch eben hier der Hase begraben. So ist im Artikel zu lesen:
“Dass deutsche Rechtsprofessoren lieber an wissenschaftlichen Beiträgen feilen, als Blogkommentare zu schreiben, führen Möllers und Lepsius auf grundsätzliche Unterschiede des verfassungsrechtlichen Diskurses diesseits und jenseits des Atlantiks zurück.”
Diese grundsätzlichen Unterschiede lernt jeder Student der Rechtswissenschaften bei seiner ersten Hausarbeit: Es geht um zitierfähige Quellen. Ein deutscher Jurist darf in seiner Ausbildung, von der ersten bis zur letzten schriftlichen Arbeit, nur zitieren, was auch “zitierfähig” ist. Was genau “Zitierfähig” ist, das findet man bestenfalls grob umschrieben und lässt sich zusammenfassen mit “Es muss gedruckt, gebunden und am besten mit einem bekannten Namen versehen sein”. Das ist der Grund, warum der großteil der Jura-Studenten in Deutschland zwar erfolgreich mit Skripten lernt, in Hausarbeiten aber dann nur aus Lehrbüchern zitiert – in die man teilweise erst zur Hausarbeit zum ersten Mal geblickt hat.
Dazu zwei Kommentare, leider ist für Kartellblog. heute wenig Zeit:
Erstens, wenn es ein Land gibt, das unter dem Joch von Zitierregeln ächzt, dann sind das die USA. Nicht nur bei den Formalien, aber auch dort. Wer einmal in die amerikanische Zitierbibel Bluebook geblickt hat, wird sie mit Empörung in die nächstbeste Ecke geworfen haben. Sondern auch in Bezug auf die Respektabilität der Quellen. Dass es US-amerikanische Blawgs, sehr wenige übrigens, in die akademische Literatur und in Gerichtsentscheidungen geschafft haben, liegt nur an einem: ihrem Niveau. Beständig, über Jahre.
Zweitens, natürlich gibt es in Deutschland Blawgs wie Sand am Meer. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist der Zuschnitt deutscher Anwaltsblogs. Um das vorweg zu sagen: Das ist keine Kritik. Ich lese die Spaßblogs selbst sehr gerne. Ich fühle mich gut unterhalten dabei. Ja, der Staatsanwalt hat heute wieder etwas Lustiges gesagt; ich lache mit. Gut, dass es solche Blogs gibt.
Darüber schreibt Gelinsky aber nicht. Sie schreibt über Blawgs, die darauf zugeschnitten sind und den Anspruch auch erfüllen, sich in den öffentlichen und/oder akademischen Verfassungsdiskurs einzumischen und diesen mitzuprägen.
Ich sage das und nehme es teilweise gleich wieder zurück. “Den” deutschen Anwaltsblog gibt es natürlich nicht, thanks. Aber es gibt einen Gesamteindruck, den man haben kann. Man sehe sich die Startseite von JuraBlogs heute Morgen an: Einige Blogs, die sich (wie meiner) durch das Dickicht von Spezialmaterien wursteln. Strafrechtliche Miszellen ohne Ende, und Kachelmann ist für einen Post immer gut. Außenherum Klamauk (siehe oben). Als ob sich FAZ.NET über Jurablogs ihren Beweis selbst gestrickt hätte.
Zum Schluss, die Gründe dafür, dass es in deutschen Blogs weniger Lesenswertes über verfassungsrechtliche Themen gibt als in den USA, sind vermutlich sehr viel einfacher als das Zitierverhalten. Einen nennt Gelinsky selbst, (vermutlich) Christoph Möllers zitierend:
Der Wahrheits- und Wissenschaftsanspruch der deutschen Staatsrechtslehre und die auf Homogenität zielende Dogmatik vertrügen sich mit der Blogkultur, die ja von Opposition, Spontaneität und Zuspitzungen lebe, weniger gut.
Noch einfacher, noch ein Grund. Die US-amerikanische Blogosphäre ist unübersehbar, und sie ist älter als bei uns. Telemedicus (“Die FAZ über Jurablogs”) hat den Punkt hervorgehoben:
In den USA ist schlicht die Menge an Personen, aus denen sich Autoren und Leser von Jurablogs rekrutieren, viel größer. Natürlich wird dort die kritische Masse, die für den Betrieb eines professionellen Blogs nötig, viel schneller überschritten.
Wer das nicht glaubt, klickt hier: Die ABA betreibt ihr eigenes Blawg-Verzeichnis, es ist kilometerlang. Zum Ranking der ABA, “Blawg 100″, hier. Die Blogosphäre der USA hatte mehr Zeit, sich auszudifferenzieren.
Sie hat das geschafft dank vieler Anwälte und Wissenschaftler, die sich für juristische Kärnerarbeit im Netz nicht zu gut waren. Und In re academia: Wenn ein Blogautor das Handwerk nicht hat und das Niveau nicht hält, die erforderlich wären, um ein Thema in einer wissenschaftlichen Zeitschrift zu platzieren, sollte er sich nicht wundern, wenn er von in wissenschaftlichen Zeitschriften publizierenden Autoren nicht aufgegriffen wird. Das ist in den USA nicht anders.
Autoren, die Initiativen ergriffen haben: ohne zu wissen, ob sie zünden, wohin sie führen. So wie das bloggingportal.eu für Blogs mit europäischen Themen gemacht hat. Nicht, dass ich den Kollegen vom Verfassungsrecht die Aggregiererei empfehlen würde. Sondern als Beispiel dafür, dass sich was tut, wenn man was tut. Denn was gab es an jener Stelle vor einem Jahr? Nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verfassungsrecht die Chance an sich vorbeiziehen lässt.
In einem Punkt gebe ich Herrn Ferner recht. Der FAZ-Artikel ist dünn. Er liest sich … wie aus einem Lifestyle-Blawg. Aber, wie gesagt, off topic; ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Und gedanklich ein Sorry in Richtung Herrn Ferners, dessen Blog und Tweets ich gerne lese.
TweetSie haben einen Moment Zeit? Das könnte Sie auch interessieren: