Off topic: Cannabis in Maastricht

Kartellblog. ist europarechtlichen Themen stets aufgeschlossen. Zumal dann, wenn sie sich lesen wie in der Klausur. Generalanwalt Yves Bot empfiehlt dem EuGH zu entscheiden, dass die Gemeinde Maastricht Personen, die nicht in den Niederlanden ansässig sind, den Zugang zu Coffeeshops verbieten darf.  

Die Polizei hatte festgestellt, dass ein Coffeeshop ausländischen Unionsbürgern Zugang gestattet hat. Der Gemeenteraad (Gemeinderat) von Maastricht behält aber den Zugang zu Coffeeshops seit 2006 in den Niederlanden ansässigen Personen vor. Denn (Schlussanträge, Rdnr. 58): 

Abgesehen von Verkehrs- und Parkproblemen betreffen die zahlreichen Beschwerden der Anwohner nicht nur den Lärm und die Störungen durch Ansammlungen von Personen, die in der Öffentlichkeit Cannabis nehmen, sondern auch die Belästigungen durch Netzwerke organisierter Kriminalität in der Nähe der Coffeeshops, die durch die Präsenz von Dealern und Drogenabhängigen angezogen werden, die bisweilen gebrauchte Spritzen wegwerfen oder in die Eingangshallen der Wohnhäuser eindringen. Diese Schwierigkeiten treten verstärkt in den Grenzgebieten zu Belgien, Deutschland und Frankreich auf. So ziehen nach der Aussage des Bürgermeisters von Maastricht in der mündlichen Verhandlung die 14 Coffeeshops dieser Gemeinde täglich etwa 10 000, wöchentlich etwa 74 000 und jedes Jahr über 3,9 Millionen Besucher an, von denen 70 % nicht in den Niederlanden ansässig sind.

Der Bürgermeister von Maastricht hat den Coffeeshop vorübergehend geschlossen. Dessen Betreiber ging gerichtlich gegen die Schließung vor. Der Raad van State hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht einer Regelung entgegensteht, die nicht in den Niederlanden ansässigen Personen den Zugang zu Coffeeshops verbietet.

GA Bot: Nur Suchtstoffe, die zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, fallen unter die Vorschriften über den Binnenmarkt. Die von der Gemeinde Maastricht erlassene Maßnahme fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 56 AEUV. Das Unionsrecht erlaubt es den Mitgliedstaaten, zu bestimmen, welche Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in ihrem Hoheitsgebiet erforderlich sind. Drogentourismus stellt eine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung in Maastricht dar. Der Ausschluss Gebietsfremder von Coffeeshops ist eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Einwohner der Gemeinde.

Hier der Link zu den Schlussanträgen in Rs. C‑137/09 – Marc Michel Josemans vs. Burgemeester van Maastricht, 15. Juli 2010.

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