EU Law Blog, “Judicial Appointments in the General Court and Court of Justice”, fasst die Neubesetzung beim Gerichtshof der Europäischen Union und das Hinundher um die Besetzung des Gerichts (AKA EuG)
[a]nd this is where things look a bit strange
zusammen. Beim Gericht lief das Verfahren nicht reibungslos, wie sich die Kommentatoren aus den wenigen öffentlichen Papieren zusammengereimt haben. Zum Beispiel “The Committee Shows its Teeth” auf Adjudicating Europe:
So we must assume (at least from the press and from gathering bits and pieces from official documents here and there) that the Committee has said “no-go” to two candidates proposed by Member States.
Warum? Keiner weiss es – black box.
Es war dies der erste Anwendungsfall des neuen Eignungsverfahren vor der Ernennung neuer Richter und Generalanwälte gem. Art. 255 AEUV:
Es wird ein Ausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten … eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht abzugeben.
Der Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts, der Mitglieder der höchsten einzelstaatlichen Gerichte und der Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden, von denen einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wird. Der Rat erlässt einen Beschluss zur Festlegung der Vorschriften für die Arbeitsweise und einen Beschluss zur Ernennung der Mitglieder dieses Ausschusses. Er beschließt auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs.
Die Empfehlung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Januar 2010 zur Besetzung des Ausschusses gibt es hier.
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