Seine Analyse des “Problem[s] unerlaubter Rechtsberatung und regelrechter Konkurrenz durch ‘Nichtanwälte’” hat zu einem Blogger-Scharmützel geführt, gibt Anfi Blog juristisches Internet aber auch Anlass zu folgender Betrachtung:
Zu lösen dürfte diese Situation sein möglicherweise über das (in Deutschland unterentwickelte) Kartellrecht.
Es handelt sich um erhebliche, organisierte Eingriffe in den freien Markt seitens einflußreicher Organisationen, die den freien Wettbewerb in der Anwaltschaft einschränken und verzerren. Nur: das deutsche Kartellrecht wird dem Bundeskartellamt monopolartig vorbehalten und verwaltet und gibt keine hinreichenden individuellen Rechte und Klagemöglichkeiten.
Emphasis added. Ja, möglicherweise “löst” das Kartellrecht das, auch das. In Zeiten, in denen Minister von Entflechtung träumen, warum auch nicht. Aber “unterentwickelt”? “Monopolartig”?? Keine “hinreichenden individuellen” Klagemöglichkeiten??? Wirklich, so steht’s da geschrieben.
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