Fusionskontrolle für Dummies – I. Statistik GWB

Wie viele Anmeldungen zur Fusionskontrolle gibt es in Deutschland überhaupt? Viele. Sehr viele.

Die letzte offizielle Statistik des BKartA – Tätigkeitsbericht 2007/2008 - endet im Jahr 2008. Man kann die Entwicklung der Wirtschaft anhand solcher Zahlenreihen und ihrer Dellen schön nachvollziehen, muss sie aber mit Vorsicht lesen. Sie spiegeln auch Änderungen bei den Zusammenschlusstatbeständen und der Höhe sowie Konstruktion der Umsatzschwellen wider. So wird die Statistik für 2009 (auch) wegen der Einführung der zweiten Inlandsumsatzschwelle einen deutlichen Rückgang verzeichnen.

Von den 1.675 Anmeldungen des Jahres 2008 wurden in der ersten Phase 1.573 freigegeben (wie man inoffiziell hört, sollen es 2009 nur rund 1.000 Anmeldungen gewesen sein). Vier Transaktionen wurden untersagt, und in weiteren vier Fällen wurde die Freigabe unter Bedingungen und Auflagen erteilt (bei sieben unbedingen Freigaben in der 2. Phase).

Nicht selten entscheiden sich Anmelder dafür, ihre Anmeldung zurückzunehmen, wenn das Bundeskartellamt erhebliche bis unüberwindliche Bedenken signalisiert. 2008 gab es vier Rücknahmen im Hauptprüfungsverfahren. In der 1. Phase wurden 52 Anmeldungen zurückgenommen. Eigentlich müsste man auch die Anmeldungen, die wegen erheblicher Bedenken des Bundeskartellamts in Phase 1 zurückgenommen werden, zur Gruppe der kritischen Fälle hinzurechnen.

Dabei muss die Rücknahme nicht daran liegen, dass der Zusammenschluss nicht freigabefähig erscheint. Sie kann z.B. auch daran liegen, dass die Timeline des M&A eine Phase 2 nicht verkraften würde. Die offizielle Statistik weist aber nur die Tatsache der Rücknahme aus, nicht ihre Gründe. Hierbei ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Rücknahme andere Gründe hat als materielle Probleme, in Phase 1 höher als in Phase 2. Daher bleiben Phase 1-Rücknahmen hier außen vor.

Übrigens, ganze 24 Anmeldungen entfielen auf den Erwerb eines wettbewerblich erheblichen Einflusses. Und in 117 Fällen kam das Amt zu dem Ergebnis, dass eine Anmeldung nicht erforderlich gewesen wäre.

Man kann also etwa so rechnen: Anmeldungen insgesamt minus Zusammenschlüsse, die der Fusionskontrolle nicht unterlagen, minus Rücknahmen in Phase 1 (1.506) im Verhältnis zu Untersagungen plus Freigaben und Rücknahmen in Phase 2 (19): über den Daumen gepeilt sind dies weniger als 2 % für die wirklich kritischen Fälle. (Diese Rechnung hinkt aus einer Reihe von Gründen, auf die ich im Lauf dieser Artikelserie zu Sprechen kommen werde.)

Hier also die versprochene Zahl der Anmeldungen gem. TB 2007/2008, S. 178:

Im nächsten Artikel die entsprechende Statistik zur EU-Fusionskontrolle. Ihnen ein erholsames Wochenende.

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