USA Recht macht auf ein Papier aufmerksam, das den Stand der Gesetzgebung in Bezug auf kartellrechtliche Klagen auf Schadensersatz länderübergreifend darstellt (Heinemann, “Die privatrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts”). Heinemann lehrt Handels-, Wirtschafts- und Europarecht in Zürich. Das bereits 2009 erschienene Papier enthält Länderstudien unter anderem zu den USA, der EU, Deutschland und dem UK (S. 6 ff.).
Den Schwerpunkt bildet die Schweiz – die Studie wurde im Auftrag des eidgenossenschaftlichen Staatssekretariats für Wirtschaft erstellt. Sie geht der Frage nach, warum private enforcement in der Schweiz nur eine geringe Rolle spielt (S. 50 ff.), obwohl das Schweizer Kartellrecht privatrechtliche Wurzeln hat, und erarbeitet eine Reihe vorsichtig formulierter Handlungsempfehlungen (S. 123 ff.).
Die Länderstudien sind ein Nebenprodukt dieser rechtsvergleichenden Betrachtung. Sie kratzen notwendig an der Oberfläche, geben aber einen raschen Überblick über das jeweilige materielle Recht, Verfahrensrecht und die Schnittstelle zwischen Verwaltungsverfahren und Zivilprozess.
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