Kartellrecht im Einzelhandel – “wir wollen nicht die nächsten zehn Jahre Bußgeldverfahren führen”

Auf der Rückfahrt von Baden-Baden ging mir gestern die lebhafte Diskussion im Anschluss an den Vortrag Frau Krügers nicht aus dem Kopf. Die Vorsitzende der 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts (zuständig unter anderem für den Lebensmitteleinzelhandel) hat der Studienvereinigung über den Stand der Bußgeldverfahren berichtet – Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung und, wie sie sagte, möglicherweise weitere Segmente – und das Schreiben der 11. Beschlussabteilung vom April 2010 zu Kooperationspflichten erörtert.

Es geht dort bekanntlich unter anderem um den Verdacht, dass Markenartikelhersteller sich mit Einzelhandelsunternehmen über die Gestaltung der Endverbraucherpreise abgestimmt haben. Die Diskussion in Baden-Baden verlief in den wohl allseits erwarteten Bahnen: keine Rechtssicherheit, keine klaren Kriterien, Chaos in der Compliance-Beratung. Die Antworten Frau Krügers: Erstens, das müssen die Kartellanwälte richten; zweitens, das Bundeskartellamt ist an einem Dialog mit der Industrie interessiert. Denn man wolle “nicht die nächsten zehn Jahre Bußgeldverfahren führen”.

Nun, “richten” werden es die Kartellanwälte nicht, “richten” müssen es die Unternehmen. Dass es bei vertikalen Wettbewerbsverstößen keine Leniency gibt, ist dabei nicht hilfreich; das nur am Rande. Ich fand es gut, dass Frau Krüger sich den Fragen stellt. Dass vom Bundeskartellamt derzeit keine “Richtlinien” zu erwarten sind, erst recht keine finalen, ist auch klar.

Es war dies nicht das erste Schaulaufen des Amtes, hier also vor der Anwaltschaft, dem Spiegel der Sorgen der Mandantschaft. Schröder hat im Schlusswort zu Recht angemerkt, dass die Gesprächsrollen dialektisch verschränkt waren. Dass die Anwälte sich in der Diskussion bei Frau Krüger aggressiv diejenigen Antworten abgeholt haben, die sie ihren Mandanten defensiv entgegenhalten werden. Dabei ist die ewige und ewig ertraglose Diskussion über den Mangel an Rechtssicherheit so überflüssig wie ein Kropf. Im System der Selbstveranlagung gibt es Rechtssicherheit nicht, Punkt. Wir leben seit sechs Jahren in diesem System, irgendwann muss es mal gut sein.

Bei den Beispielen für hardcore-Verstöße, die Krüger in ihre Präsentation aufgenommen hatte, liegt der Rechtsverstoß ohnehin auf der Hand. Wenn in Unternehmen nicht angekommen ist, dass die Preisbindung der zweiten Hand ein schwerer Kartellverstoß ist, hatten sie immer schon ein Problem. Solche Dinge werden nicht dadurch legal, dass Behörden sie nicht im Fokus hatten.

Aber derartige Präsentationen beginnen immer mit dem klaren Fall und führen dann ins Ungefähre. Interessanter sind die Graubereiche, die Realität der täglichen Beratung. Dass das BKartA die kartellrechtlichen Grundsätze zu Vertriebsbeschränkungen konkretisieren und sich hierzu auf die passenden Fälle stürzen würde, war, Hand auf’s Herz, nur eine Frage der Zeit. Aber dass dabei die Gefahr besteht, dass die Grenzen des abgestimmten Verhaltens zu Lasten der autonomen Willensbildung überdehnt werden und dass den mit vertikalen Bindungen immer einhergehenden, horizontalen Wirkungen übergroße Bedeutung zugemessen wird, das liegt auch auf der Hand.

Eine Frage des fine tunings, in des Wortes doppelter Bedeutung. Das Zwischenfazit kann derzeit nur sein, dass die praktische Durchführung von Vertriebsarrangements sehr viel mehr Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl erfordert, als dies über die vergangenen Jahre im Schatten der Vertikal-GVO praktiziert wurde.

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