Ich verstehe das Kartellbußgeld von € 90.000 gegen den Deutschen Kaffeeverband e.V. (DKV) auch als Warnschuss des Bundeskartellamts in Richtung Verbände. Der DKV war an der Preisabsprache nicht beteiligt, sondern hat das Ergebnis der Absprache (die Preiserhöhung) annonciert. Ob die Argumentation des Amtes vor Gericht halten würde, wird man nie erfahren. Der Verband wird sich gegen den Bescheid nicht zur Wehr setzen.
Was hat der Verband gemacht? Er trat hiermit an die Öffentlichkeit:
Die Kaffeepreise im deutschen Außer-Haus-Markt sind seit 2000 stabil geblieben, während die Rohkaffeenotierungen jedoch im Vergleichszeitraum um mehr als 35 Prozent angestiegen sind. Diese Rohkaffeepreissteigerungen und die weiteren Erhöhungen im Verpackungsbereich (z.B. Folien), die auf dem Rohölpreis basieren, sowie Energie- und Personalkosten, die explodierenden Frachtkosten im Seeverkehr und andere Transportsektionen, machen schon lange eine Preiserhöhung notwendig.
Um den Qualitätsstandard für den Konsumenten zu erhalten, kann sich die deutsche Kaffeewirtschaft auch im Außer-Haus-Bereich einer Preiserhöhung kurzfristig nicht entziehen. Der Deutsche Kaffee-Verband e.V. Hamburg rechnet daher kurzfristig auch mit einer Kaffeepreiserhöhung in diesem Bereich in einer Größenordnung, wie sie derzeit im Handel vollzogen wird.
So eine Pressenachricht des DKV vom Februar 2005, zitiert nach verbaende.com. An dieser Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt im Bußgeldverfahren B 11 – 19/08 die Haftung des Verbandes festgemacht. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts hatten die Kartellbeteiligten in einem Treffen im Januar 2005 eine Preiserhöhung von bis zu € 1,40 je kg beschlossen. Aus dem Fallbericht des BKartA:
Die Organisation des Arbeitskreises oblag nicht dem DKV, sondern den beteiligten Unternehmen. Allerdings wurde der DKV nach der Sitzung des Arbeitskreises am 13. Januar 2005 über die Ergebnisse der Sitzung informiert und gebeten, die Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung auf eine abgesprochene Preiserhöhung vorzubereiten; der DKV kam dieser Bitte auch nach.
Der Verband stellt am Tag der Bußgeldentscheidung fest:
Die damalige Hauptgeschäftsführung hat aus Unwissenheit gehandelt und die kartellrechtliche Problematik dieser Pressemitteilung nicht erkannt.
Er empfiehlt
… aufgrund der eigenen Erfahrung anderen Verbänden, sämtliche Aktivitäten, sollten sie auch noch so harmlos erscheinen, mit äußerster Sorgfalt auf kartellrechtliche Relevanz zu prüfen und interne Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise Leitlinien einzuführen.

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