Einmal mehr Deutsche Telekom, einmal mehr Kosten-Preis-Schere

… und einmal mehr Verfahrenseinstellung:

Das Bundeskartellamt berichtet hier über seine Untersuchung einer Kosten-Preis-Schere der DTAG im Bereich des IP-Backbones, auf Beschwerde von Telefónica Deutschland (B 7 – 68/09). Es ging um DSL-Vorleistungen (Bitstrom), die ein Internet Service Provider benötigt, um Endkunden einen DSL-Anschluss anbieten zu können.

Das Verfahren wurde eingestellt:

In der vorliegenden Konstellation war die Differenz zwischen den tatsächlichen Preisen auf dem nachgelagerten Markt und den tatsächlichen Vorleistungspreisen positiv und deutlich höher als die Preisliste auswies. Schon dieses Ergebnis machte das Vorliegen einer Preis-Kosten-Schere nicht sehr wahrscheinlich. Dennoch hat das Bundeskartellamt darüber hinaus geprüft, ob diese Differenz ausreichte, die produktspezifischen Kosten der DTAG für das Produkt WIA-DSL zu decken. Eine Preis-Kosten-Schere war dabei unabhängig von dem anzulegenden Kostenmaßstab nicht mehr feststellbar, da die geringste ermittelte Entgeltdifferenz in der Prognose die produktspezifischen Kosten der IP-Backbone-Transportleistung decken würde.

Seine Herangehensweise an Kosten-Preis-Scheren vertikal integrierter Unternehmen im Telekommunikationsbereich – einschließlich des Kostenmaßstabs – hat das BKartA in der Entscheidung 9Live (B 7 – 11/09) erklärt. Zu jenem Verfahren hier.

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