Entflechtung von Konzernen aus Steuermitteln

Ich persönliche finde das Thema, ob Deutschland ein allgemeines Entflechtungsinstrument einführen sollte, auch deswegen interessant, weil die politische Konstellation einigermaßen unübersichtlich ist. Jede Diskussion über Entflechtung ist eine Diskussion über Eigentum; die einschlägigen Positionen der Parteien sind im Kontext der Entflechtung aber selten da, wo man sie erwartet.

Zur Erinnerung: Es geht darum, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis gegeben werden soll, das Eigentum an Unternehmen zu entflechten, und zwar unabhängig davon (“objektiv”), ob das betreffende Unternehmen gegen deutsches Kartellrecht verstoßen hat oder nicht. Das Wirtschaftsministerium sagt unter liberaler Führung “ja”, hat einen Gesetzentwurf in Umlauf gebracht und diverse Entflechtungsphantasien beflügelt.

Historisch hatten sich für ein Entflechtungsinstrument vor allem die LINKE und die FDP eingesetzt, teilweise (Hessen) auch die CDU. Aus diesen Projekten ist nichts geworden. Wo steht die SPD? Kürzlich ging eine Pressemitteilung der Partei (AG Wirtschaft und Technologie) über die Ticker, deren Titel lautet:

Monopolkommission entlarvt Brüderles Entflechtungspläne als absurd.

Moment. Hatte die Monopolkommission in ihrem 58. Sondergutachten sich nicht grundsätzlich positiv zu der Gesetzgebungsinitiative verhalten?

Den Verlust von Investitions- und Innovationsanreizen, der mit einem Entflechtungsinstrument einhergeht, spricht die Pressemitteilung der SPD (sic!) an und hält ihn der Initiative der FDP (sic!) kritisch entgegen. Das Sondergutachten thematisiere, so die Pressemitteilung,

in aller Breite den “Verlust von Investitions- und Innovationsanreizen” – völlig zu Recht. Wer investieren will und im Erfolgsfall mit “Entflechtung” bedroht wird, überlegt sich jede Ausgabe dreimal.

Genauer, zu den sog. negativen Vorfeldwirkungen sagt das SG (Rdnr. 58):

In der Tendenz bewirkt eine Entflechtungsregelung ohne adäquaten Kompensationsmechanismus, dass ein Teil der Investitionen, welche ohne die Entflechtungsregelung getätigt worden wären, unterbleiben.

Das SG geht daher ausführlich auf Bewertungs- und Kompensationsfragen ein und sieht (Rdnr. 59)

eine geeignete Möglichkeit, die negative Vorfeldwirkung einer Entflechtungsregelung zu heilen, darin, die Unternehmen für den Verlust von Marktmacht infolge von Effizienz und erfolgreicher Innovationstätigkeit zu entschädigen. Der Staat muss also gewährleisten, dass die Unternehmen im Falle der Entflechtung für den resultierenden Verlust von Größen- und Verbundvorteilen sowie für den Wegfall von Innovationsrenten kompensiert werden. Hinsichtlich der Innovationsanreize sind die Unternehmen im Idealfall so zu stellen, als hätten sie sämtliche Innovationsrenten vereinnahmen können, die sie sich ohne Entflechtung hätten aneignen können.

Die Kompensation soll zwar auch nach den Vorstellungen der Monopolkommission bei 50 % gedeckelt werden, wie das Ministerium dies vorgeschlagen hatte. Die Kommission verbreitert aber die Bewertungsgrundlage (Rdnr. 61) und schlägt vor, dass

die Hälfte der Differenz zwischen dem gutachterlich festgestellten Wert des zur Veräußerung bestimmten Vermögensteils und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös durch den Bund getragen, d.h. an das betroffene Unternehmen gezahlt werden

Das könnte insbesondere bei der Entflechtung von Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, zu bemerkenswerten Ergebnissen führen. Kompensationsfähige Verluste würden für solche Unternehmen vielfach auf In- und Ausland entfallen, während die Kompensation für solche Verluste nur von Deutschland bestritten würde.

Die Monopolkommission folgert (Rdnr. 67):

Die Kompensation beinhaltet also eine Umverteilung vom deutschen Steuerzahler zu den ausländischen Nachfragern der betreffenden Produkte und Dienste. Insofern könnte es aus nationaler Perspektive nicht rational sein, eine Entflechtung zu vollziehen, wenn die Kompensationsleistung die allokativen Vorteile der Entflechtung im Inland übersteigt.

Das sollte man auf sich wirken lassen, jenseits des politischen Verwirrspiels. Auch deswegen, weil die Monopolkommission der Bundesregierung wegen “fiskalischer Interessen” ein Vetorecht oder ein Initiativerecht für das Ministerdispensverfahren geben möchte. In diesem Sinn wird die Überschrift der Pressemitteilung gemeint gewesen sein, Monopolkommission entlarvt Brüderles Entflechtungspläne als absurd: unwillkürlich. Das 58. Sondergutachten gelesen als Versuch, ein Projekt in den Rechtsstaat hinüberzuretten, das in den Rechtsstaat so gut passt wie die sprichwörtliche Faust aufs Auge.

PS: Die Pressenachricht wirft noch eine interessante Frage auf:

Die Monopolkommission kann zunächst nicht plausibel machen, weshalb sie sich überhaupt zu einer Gesetzesinitiative äußert, die sich erst im Stadium des Entwurfes eines Entwurfes befindet, über den Schwarz-Gelb überdies noch munter streitet.

Auf S. 1 des Sondergutachtens steht dazu lapidar:

Die Monopolkommission nimmt den vom BMWi erarbeiteten Entwurf zum Anlass für das vorliegende Sondergutachten.

§ 44 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GWB sagen:

Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen. Darüber hinaus kann die Monopolkommission nach ihrem Ermessen Gutachten erstellen.

Wann es solche Auftrags- bzw. Ermessensgutachten gibt, das ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Monopolkommission gem. § 44 Abs. 1 Satz GWB. Danach erstellt die Kommission Gutachten, in denen sie

Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt.

Da steht das Zauberwort: wettbewerbspolitische Fragen. Ich kenne die Entstehungsgeschichte des 58. SA nicht. Das Ergebnis des Sondergutachtens wird im Wirtschaftsministerium die Ganz Grosse Überraschung nicht ausgelöst haben. Das Gesetz jedenfalls klammert politische Fragen nicht aus, sondern schließt sie ausdrücklich ein.

Vergangene Sondergutachten haben gezeigt, dass die Monopolkommission keine Scheu davor hat, aus dem Himmel der Konzentrationsbeobachtung in tagespolitische Meinungskämpfe herabzusinken. Das ist auch gut so. “Plausibel machen” muss die Kommission das nicht. Im Gegenteil, ich hätte es als merkwürdig empfunden, wenn sie nicht Stellung bezogen hätte.

Verwandte Artikel:

Ihr Kommentar

*