Habe beim anwaltlichen Lunchbanquette (Pizza Salami) die Schlussanträge von GA Kokott in Akzo gelesen – heute Morgen hatte ich nur die Pressemitteilung des EuGH – und bin einigermaßen entsetzt. Richtig, der Gerichtshof hat in MR&S eine positive und eine negative Bedingung aufgestellt, unter denen es nach EU-Recht ein Anwaltsgeheimnis (“legal privilege”) dem persönlichen Anwendungsbereich nach gibt. Positiv, standesrechtliche Bindung. Negativ, kein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis.
Aber das Verständnis der negativen Bedingung bei GA Kokott ist abwegig. (Nur) der Justiziar sei wirtschaftlich von Unternehmen abhängig und daher in der Unabhängigkeit seiner Willensbildung eingetrübt; auch identifiziere er sich mehr mit seinem Mandanten (dem Unternehmen) als der “freie” Anwalt.
Wir wissen alle von Anwaltsbüros, für die es den finalen Ruin bedeuten würde, würde der Großmandant sein Liebe in andere Richtung lenken. Und umgekehrt kennen und schätzen wird die Syndici, die ihre berechtigte Rechtsauffassung gegenüber dem Unternehmen bis aufs Messer verteidigen und lieber mit ins Grab nehmen würden, als sich von der Geschäftsführung auf Abwege leiten zu lassen.
Jeder Anwalt, in-house oder extern, identifiziert sich mit den rechtlichen Interessen seines Mandanten, oder er ist eine armselige Figur. Doch was sagt uns GA Kokott dazu (Rdnr. 150):
Die Anfälligkeit der Stellung des Syndikusanwalts für Interessenkonflikte erschwert es ihm auch, sich etwaigen Missbräuchen des Anwaltsgeheimnisses wirksam zu widersetzen … Schlimmstenfalls können die operativen Abteilungen eines Unternehmens versucht sein, die unternehmens- oder konzerneigene Rechtsabteilung als Ort zur Aufbewahrung illegaler Dokumente wie Kartellvereinbarungen und Aufzeichnungen über Treffen von Kartellbeteiligten oder über die Arbeitsweise eines Kartells zu missbrauchen.
Es liegt nahe, worum es hier wirklich geht. Mit dem Erfolg kartellbehördlicher Ermittlungen wäre es in vielen Fällen dahin, könnten Justiziare den Ermittlern ein “legal privilege” entgegenhalten. Also flugs ein Grundrecht des Unionsrechts auf dem Altar der Kartellverfolgung geopfert.
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