Die Monopolkommission ist ein kartellrechtliches Sachverständigengremium ohne Eingriffs- und Entscheidungsbefugnis. Landläufig dürfte Prinzessin zu Salm, vormalig Geschäftsführerin des Senders tm3/9Live, ihr bekanntestes Mitglied sein.
Die Aufgaben, Besetzung und Verfahren der Monopolkommission sind in § 44 GWB ff. geregelt. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung für vier Jahre ernennt. Von ihren derzeitigen Mitgliedern haben zwei einen akademischen (ein Jurist und ein Ökonom) und drei einen unternehmerischen Hintergrund.
Die Kommission muss alle zwei Jahre ein Gutachten zu wettbewerblichen Fragen erstellen (sog. Hauptgutachten). Sie darf nach ihrem Ermessen und muss nach Auftrag durch die Bundesregierung sowie in Ministererlaubnisverfahren sog. Sondergutachten verfassen. Daneben beschäftigt sie sich gutachtlich mit bestimmten Industriesektoren (z.B. Post). Sie wird bei ihrer Arbeit durch zur Zeit neun wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt.
Nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums würden die recht überschaubaren Kompetenzen der Monopolkommission im Rahmen der Einführung eines allgemeinen Entflechtungsinstruments erweitert. Sie müsste vor Erlass einer Entflechtungsanordnung eine Stellungnahme abgeben (§ 41a Abs. 1 Satz 3 GWB-E).
Die Monopolkommission hat gegenüber Unternehmen kein Auskunftsrecht, erhält aber umfangreich Daten für die Zwecke ihrer gutachtlichen Tätigkeit gem. § 47 GWB (in Ausnahme von den für das Statistische Bundesamt im Übrigen geltenden Geheimhaltungsregeln).
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