Bundeskartellamt: Kartellrecht im Einkauf – Preisbildung zwischen Hersteller und Handel

Das Bundeskartellamt reagiert mit einer Handreichung zum Thema Preisbildung zwischen Hersteller und Handel auf den Unwillen und die Rechtsunsicherheit, die nach den Bußgeldentscheidungen im Jahr 2009 wegen unzulässiger Preisbindung der zweiten Hand aufkamen, und auf die Verlegenheit, in der sich die Kronzeugen im laufenden Verfahren im Lebensmitteleinzelhandel befinden. Diese “vorläufige Bewertung” des Amtes ging ausgewählten Unternehmen und Verbänden zu und ist hier (BME) in einer Zusammenfassung veröffentlicht. Der Text befasst sich mit Absprachen zwischen Lieferant und Handel sowie Horizontalabsprachen zwischen Lieferant und mehreren Händlern. Es werden jeweils regelmäßig unzulässige und im Einzelfall zu beurteilende Maßnahmen diskutiert.

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