Was ist … ein Generalanwalt beim Gerichtshof?

Die Generalanwälte beim Gerichtshof der Europäischen Union werden häufig mit Staatsanwälten verglichen. Sie sind aber unparteilich und unabhängig (Art. 252 AEUV, Art. 49 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union).

Die Verfahrensordnung des Gerichtshofs legt fest, wann und wie Generalanwälte zu involvieren sind. Der einem Verfahren zugeordnete GA schlägt dem Gerichtshof in Form von Schlussanträgen, in denen er die einschlägige Rechtsprechung zusammenfaßt und dabei die eigene Beurteilung neutral begründet, ein Urteil vor. Er stellt und begründet die Schlussanträge am Schluss der mündlichen Verhandlung (Art. 59 § 1 der Verfahrensordnung). Der Gerichtshof ist an die Schlussanträge nicht gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen.

Der Gerichtshof informiert hier über seine Generalanwälte.

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Kommentare

  1. Cosigliere sagt:

    “Sie sind aber unparteilich und unabhängig” klingt so sehr nach Gegensatz zur StA… was ist die denn dann? ;)

  2. kartellblog sagt:

    Anonymus – nun isses durchgestrichen. Tut der Ironie ein Gutes. Danke.

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