Fusionskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel: Er ist kurz und bündig, der heute veröffentlichte Fallbericht des BKartA, daher hier ausnahmsweise im Volltext:
Das Bundeskartellamt hat [am 22. bzw. 29. März 2010] den Erwerb von 65 Standorten der Kaiser’s Tengelmann GmbH (Kaiser’s Tengelmann) im Raum Rhein/Main/Neckar durch die REWE Markt GmbH (REWE) sowie den Erwerb von 20 weiteren Standorten von Kaiser’s Tengelmann in dieser Region durch die tegut.gutberlet Stiftung & Co. (tegut) freigegeben.
Im Vorfeld hatte Kaiser’s Tengelmann Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten für den Erwerb der zu veräußernden Standorte geführt, darunter auch mit der EDEKA. Kaiser’s Tengelmann hatte parallel dazu mit der zuständigen Beschlussabteilung Vorgespräche geführt, um die Erfolgsaussichten und die Dauer eines für die Veräußerung erforderlichen Fusionskontrollverfahrens einschätzen zu können. Im Ergebnis kam es zu den zwei o.g. Anmeldungen beim Bundeskartellamt.
Beide Zusammenschlüsse betrafen den Lebensmitteleinzelhandel. Zu untersuchen waren zum einen mehrere regional abzugrenzende Absatzmärkte in der Region Rhein/Main/Neckar sowie die bundesweit abzugrenzenden Beschaffungsmärkte im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels.
Hinsichtlich der Absatzmärkte war der Erwerb von 20 Standorten durch tegut wettbewerblich unproblematisch. Bei dem Erwerb von Standorten durch REWE waren die Absatzmärkte in Bad Nauheim, Frankfurt und Wiesbaden/Mainz genauer zu untersuchen, da REWE in diesen Markträumen bereits vor dem Zusammenschluss eine relativ starke Stellung inne hatte. Hier stellte sich heraus, dass der Zusammenschluss zu sehr geringen Zuwächsen bei REWE führen würde, die zudem durch interne Umstrukturierungen bei REWE im Zusammenhang mit dem Erwerb der Filialen von Kaiser’s Tengelmann noch weiter verringert wurden. Im Ergebnis war eine relevante Veränderung der Marktstruktur – auch bei Berücksichtigung des bereits bestehenden Konzentrationsgrades auf diesen Märkten – nicht zu verzeichnen.
Auf den nationalen Beschaffungsmärkten im Lebensmitteleinzelhandel ist EDEKA nach den Ermittlungen der Beschlussabteilung im Verfahren EDEKA/Tengelmann deutlicher Marktführer u.a. vor REWE. Die sehr geringen Zuwächse der REWE in den Beschaffungsmärkten durch den Erwerb der Kaiser’s Tengelmann Standorte ließen nicht auf eine Veränderung dieser Marktpositionen schließen, die umfangreiche aktuelle Ermittlungen gerechtfertigt oder erforderlich gemacht hätte.
Quelle: Bundeskartellamt.

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