Das vom Bundeskartellamt im Rahmen der Einführung von Zusatzbeiträgen eingeleitete Prüfverfahren gegen insgesamt neun gesetzliche Krankenkassen ist ins Stocken geraten. So bezweifeln offenbar alle von der Prüfung betroffenen Kassen die Zuständigkeit des Kartellamts für Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mitte Februar hatte das Kartellamt … sie per Auskunftsbeschluss aufgefordert, Stellung zu den erhobenen Zusatzbeiträgen zu nehmen.
Kassen klagen gegen Auskunftsbeschluss
Bereits in der Vergangenheit haben die Krankenkassen eine über das Fusionsrecht hinausgehende Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die GKV abgestritten. So auch im jüngsten Fall: “Eine Reihe von Kassen” klage vor den Landessozialgerichten gegen das Bundeskartellamt, sagte Kay Weidner, Sprecher der Behörde, dem Berliner “Tagesspiegel”. Nach Ablauf der vom Kartellamt gesetzten Frist stehe fest: “Keine Kasse ist dem Auskunftsbeschluss des Kartellamts uneingeschränkt gefolgt”, berichtete Weidner. Stattdessen wollten die Kassen mit förmlichen Beschwerden oder Klagen feststellen lassen, dass die Wettbewerbsbehörde kein Recht habe, die Zusatzbeiträge zu überprüfen. Die Kassen seien der Meinung, dass allein das Bundesversicherungsamt (BVA), das die Zusatzbeiträge bereits genehmigt hat, zuständig sei.
Quelle: krankenkassen.direkt.
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