BGH: Kritisches zu Gaspreisen

Der BGH (VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08) hat heute bestimmte Preisanpassungsklauseln in bestimmten Gasverträgen für unwirksam erklärt:

  • Bindung des Arbeitspreises ausschließlich an den Preis für extra leichtes Heizöl (HEL)
  • Erdgas-Sonderkundenverträge.

Grund: unangemessene Benachteiligung der Kunden, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Also kein Fall für das Kartellrecht, aber der Wettbewerb kommt über die Hintertüre dennoch ins Spiel.

Aus der Pressemitteilung des BGH zum Thema Spannungsklauseln:

Für solche Klauseln mag in langfristigen Vertragsverhältnissen ein berechtigtes Interesse bestehen, wenn sie bestimmt und geeignet sind zu gewährleisten, dass der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis für die zu erbringende Leistung übereinstimmt. Für die Lieferung von leitungsgebundenem Gas an Endverbraucher existiert jedoch mangels eines wirksamen Wettbewerbs nach wie vor [sic] kein Marktpreis. Dass sich der Gaspreis vielfach parallel zum Preis für leichtes Heizöl entwickelt, beruht nicht auf Markteinflüssen, sondern darauf, dass die Ölpreisbindung der Gaspreise einer gefestigten Praxis entspricht.

Zu den Gaspreisverfahren des Bundeskartellamts im Jahr 2008 hier.

Wird Gas wegen der heutigen Urteile billiger? “Gas” im Allgemeinen ohnehin nicht (siehe oben). Auch im Übrigen nicht unbedingt.

Einerseits:

Eine unangemessene Benachteiligung der Kunden liegt .. vor, wenn Preisanpassungsbestimmungen dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen.

Aber andererseits:

… der Bundesgerichtshof [hat] grundsätzlich ein berechtigtes Interesse von Gasversorgungsunternehmen anerkannt, Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an ihre Normsonderkunden weiterzugeben (vgl. Urteile vom 15. Juli 2009 – VIII ZR 225/07, Pressemitteilung Nr. 153/2009, und VIII ZR 56/08, Pressemitteilung Nr. 152/2009).

Vorinstanzen:

  • VIII ZR 178/08: OLG Köln, 6. Juni 2008 – 6 U 203/07 (Rheinenergie)
  • VIII ZR 304/08: OLG Frankfurt, 4. November 2008 – 11 U 60/07 (Kart) (Stadtwerke Dreieich)

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