Auslieferung in die USA wegen Kartellverstoß

GCR gestern:

Retired businessman Ian Norris [britischer Staatsbürger] is flying to Pennsylvania today after losing a six-year battle to avoid extradition. Once in the US, Norris will face charges of obstruction of justice relating to a price-fixing cartel.

Norris, 67, is accused of destroying evidence during a US government investigation of an alleged cartel in the carbon products market. US authorities also claim that Norris prepared a script for other executives to read from when questioned.

Herr Norris war CEO einer Unternehmensgruppe, die sich in den USA im Jahr 2002 schuldig bekannt hatte, unter Verstoss gegen das US-Kartellverbot mit Wettbewerbern Preise abgestimmt zu haben. House of Lords, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – sämtliche Rechtsmittel von Herrn Norris waren nun erschöpft.

Der Titel dieses Posts stimmt so aber nicht ganz:

Der Grund der Auslieferung von Norris ist nicht der Kartellverstoß als solcher. Preisabsprachen waren in Großbritannien zur hier fraglichen Zeit noch nicht strafbar, konnten daher auch nicht zur Grundlage der Auslieferung gemacht werden.

Vielmehr ist die Auslieferung ist gestützt auf die Verschleierung (“conspiracy to defraud”) des Kartells durch Norris. Norris bestreitet dies, nach britischem Auslieferungsrecht mussten die USA aber keine Unterlagen vorlegen. Die einfache Information genügt (während umgekehrt die britischen Behörden ein an die USA gerichtetes Auslieferungsbegehren mit “probable cause” begründen müssen).

Herr Norris ist nicht der erste Brite, der in die USA ausgeliefert wird, und auch nicht der erste Kartellsünder, für den dort die merkwürdige Gleichung gilt: Kartell = keine Auslieferung; aber Papiere über das Kartell in den Shredder = Auslieferung. Er wäre aber auch nicht der erste Brite, der nach einer Verurteilung in den USA seine Strafe – in den USA können für derartige Delikte Haftstrafen verhängt werden – in Großbritannien verbüßen dürfte.

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