Off topic: ein tapferes Wort des Bundesrates

Wie etwa das Handelsblatt gestern berichtet hat (“Bundesländer watschen Brüssel ab”), ist die Europakammer des Bundesrates aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht.

Dass die Machtverhältnisse zwischen den Institutionen der Europäischen Union seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon neu austariert werden, ist in aller Munde. Aber auch im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten ist im Zug der “Lisbonisierung” der Union vieles in Bewegung. Der Bundesrat hat sich (durch seine Europakammer) zu Wort gemeldet.

Grundsätzlich entscheidet der Bundesrat durch Beschluss im Plenum. Falls in EU-Angelegenheiten eine schnellere Reaktion des Bundesrates erforderlich ist, wird der Gegenstand in der Europakammer beraten. Deren Beschlüsse gelten gem. Art. 52 Abs. 3a GG als solche des Plenums.

In der Sache geht es um die “Strategie 2020″ der Europäischen Kommission, ein Bündel von Reformmaßnahmen, das in seiner Bandbreite und Regulierungstiefe ebenso weitgehend ist, wie es politisch (und rechtlich) umstritten ist.

Bei derartigen Vorlagen haben die Parlamente der Mitgliedstaaten eine Frist von acht Wochen zur Stellungnahme. So Artikel 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit des Vertrages von Lissabon und hier ausdrücklich bekräftigt durch den Präsidenten der Kommission, Barroso.

Aus der Pressemitteilung der Europakammer vom 17. März 2010:

In der “Strategie Europa 2020″ skizziert die Kommission ihre Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts und schlägt hierbei – mit quantifizierten Zielgrößen unterlegte – Kernziele vor, die aus ihrer Sicht bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollten.

… Nicht akzeptabel sei jedoch der enge Zeitplan, der eine Annahme der allgemeinen Ausrichtung und der Oberziele der Strategie bereits im Europäischen Rat am 25./26. März 2010 vorsehe und einer umfassenden Einbeziehung des Bundesrates sowie einer seriösen Befassung mit einer 10-Jahres-Strategie entgegenstehe. Dieses Verfahren unterhöhle die Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente, wenn zwischen der Direktzuleitung und der Entscheidung auf Ratsebene weniger als drei Wochen liegen. Die Länder fordern angesichts der zeitlichen Reichweite, die Europa-2020-Strategie frühestens auf dem Europäischen Rat im Juni 2010 zu beschließen.

Ob die Kommission durch Fristverkürzung europäisches Recht gebrochen hat, kann man als Außenstehender kaum beurteilen. Falls ja, ist der Europakammer zu ihrem tapferen Wort zu gratulieren. Aber, wie gesagt, off topic; ich lasse mich gern eines Besseren belehren.

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Kommentare

  1. Die Frage wird sein: Wie reagieren die Institutionen? Werden sie einen Umweg suchen, um sich keine Blöße zu geben oder werden sie zugeben, dass hier etwas schief läuft?

    Ich hab da noch meine Zweifel…

  2. Darf ich bis dahin das “du” anbieten… ;-)

  3. Es gibt einen faulen Kompromiss – teilweise Aufschub:
    http://www.euractiv.de/zukunft-und-reformen/artikel/eu-gipfel-ohne-bildungsziel-002869

    Ohne Worte.

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