Es gibt kartellrechtliche Papiere, für die man die Mittagspause sausen lässt, und es gibt kartellrechtliche Papiere, die auf einem Stapel verstauben. Für die “Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu der Wettbewerbspolitik 2008″ galt bei mir zweiteres – was für ein Sammelsurium.
Ich habe das Papier überflogen, weggelegt und mich gefragt: und jetzt? Ausser, dass sich das Parlament von der Kommission bei Entwicklung und Anwendung des EU-Kartellrechts nicht ausreichend einbezogen fühlt? Prioritäten und Strukturen, die sucht man dort vergebens.
Das blieb mir in Erinnerung:
47. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz der persönlichen Haftung [für Kartellverstöße] einzuführen …
53. fordert die Kommission auf, eine einzige Anlaufstelle für die Anträge auf Anwendung der Kronzeugenregelung einzurichten …
64. fordert die Kommission auf, die Kriterien festzulegen, die auf die Einleitung einer branchenspezifischen Untersuchung ["sector inquiry"] anwendbar sind; vertritt die Auffassung, dass die Kommission nicht nur aufgrund von Klagen der Industrie oder der Verbraucher, sondern auch auf eine Empfehlung des Parlaments hin handeln sollte
Sie haben einen Moment Zeit? Das könnte Sie auch interessieren:
- Europäisches Parlament stimmt Plänen der EG-Kommission zu Schadensersatz bei Kartellverstössen zu – "ja, aber"
- Kartellrecht im Sommerloch: Neuer Wettbewerbsbericht der EG-Kommission
- Damien Neven: weitere drei Jahre "Chief Competition Economist" der Europäischen Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
- Analytische Wegweisung der EU-Kommission
- Kooperation zwischen Wettbewerbern – drei Entwürfe der Europäischen Kommission











