Bundeskartellamt und Sammelklagen

Sammelklagen Kartellgeschädigter

… würden es erschweren, Preisabsprachen aufzudecken, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der FTD: “Das schadet der Kronzeugenregelung.” Zugleich sprach er sich dagegen aus, dass sein Amt Offenlegungspflichten gewähren soll bei Sammelklagen und Schadensersatzverfahren, die Kartellsünder auf sich ziehen.

Quelle: FTD, 11. März 2010.

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