Der Gerichtshof der Europäischen Union vermeldet heute den Besuch von Kanzlerin Merkel und berichtet feierlich, man sei
zusammengekommen, um Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern.
Was die gemeinsamen Interessen wohl waren? Man weiss es nicht. Offenbar nicht der Datenschutz. Der Gerichtshof entschied heute im Vertragsverletzungsverfahren C-518/07 gegen Deutschland.
Das deutsche Datenschutzkontrollsystem bleibe hinter der Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zurück. Die Bundesrepublik habe gegen ihre Umsetzungsverpflichtung verstoßen,
indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.
Aus den Gründen (Tz. 25):
Die Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kontrollstellen soll die wirksame und zuverlässige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen und ist im Licht dieses Zwecks auszulegen. Sie wurde eingeführt, um die von ihren Entscheidungen betroffenen Personen und Einrichtungen stärker zu schützen, und nicht, um diesen Kontrollstellen selbst oder ihren Bevollmächtigten eine besondere Stellung zu verleihen. Folglich müssen die Kontrollstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben objektiv und unparteiisch vorgehen. Hierzu müssen sie vor jeglicher Einflussnahme von außen einschließlich der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme des Bundes oder der Länder sicher sein und nicht nur vor der Einflussnahme seitens der kontrollierten Einrichtungen.
Eines der wenigen Verfahren, in denen der Gerichtshof dem Generalanwalt nicht folgt. GA Mazák hatte am 12. November 2009 empfohlen, die Klage der Kommission abzuweisen, denn (Schlussanträge, Tz. 34)
[m]eines Erachtens hat die Kommission ihrer Beweislast nicht genügt. Sie hat weder das Versagen des Aufsichtssystems noch eine ständige Praxis der Aufsichtsbehörden nachgewiesen, die einen Missbrauch ihrer Befugnisse darstellt und dazu führt, dass die Datenschutz-Kontrollstellen die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen.
Hierzu der Gerichtshof (Tz. 36): Es sei zu beachten, dass
bereits die bloße Gefahr einer politischen Einflussnahme der Aufsichtsbehörden auf die Entscheidungen der Kontrollstellen ausreicht, um deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinträchtigen. Zum einen könnte es, wie die Kommission ausführt, einen „vorauseilenden Gehorsam“ der Kontrollstellen im Hinblick auf die Entscheidungspraxis der Aufsichtsstellen geben. Zum anderen erfordert die Rolle der Kontrollstellen als Hüter des Rechts auf Privatsphäre, dass ihre Entscheidungen, also sie selbst, über jeglichen Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind.
Das scheint mir eine empfindliche Niederlage zu sein für die Bundesrepublik und ihr – so ihr Vortrag vor dem Gerichtshof – “effektives, seit fast 30 Jahren bewährtes Kontrollsystem …, das weit über den nationalen Bereich hinaus richtungsweisend für die Datenschutzgesetzgebung gewesen sei” (Tz. 54). Aber, wie gesagt, off topic; ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Interessantes Urteil, welches wohl den meisten leider verborgen bleiben wird. Leider bin ich nicht in der Lage selbst zu beurteilen, welche Auswirkungen zu erwarten sind, oder ob die Bundesregierung sich nun nochmals mit dem Thema auseinander setzen wird?
Gruß
AMUNO
Da wird der Bundesregierung nichts anderes übrig bleiben :-)