Das U.S. Department of Justice bemüht sich zum ersten Mal um Abschöpfung eines kartellbedingten Mehrerlöses (“disgorgement”) in einem kartellrechtlichen Zivilverfahren. Die Behörde hat im Verfahren U.S. v. KeySpan den District Court for the Southern District of New York ein Settlement vorgelegt, in dem KeySpan die Zahlung von $ 12 Mio. aufgegeben wird. KeySpan sollen auf Grund einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede unter Verstoß gegen Section 1 Sherman Act Mittel in dieser Höhe zugeflossen sein.
Bisher gab es die Abschöpfung von Mehrerlös nur in strafrechtlichen Verfahren des DoJ. Demgegenüber hat die U.S. Federal Trade Commission, die keine strafrechtlichen Befugnisse hat, in der Vergangenheit auf Grundlage des FTC Act kartellbedingten Mehrerlös abgeschöpft. Es ist in den USA nicht unumstritten, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen auch das DoJ (auf Grundlage des Sherman Act) eine solche Befugnis hat.
Das DoJ hält dies für erforderlich
to protect the public interest by depriving KeySpan of the fruits of its ill-gotten gains and deterring … similar anticompetitive conduct in the future.
Der Vorgang wird als erhebliche Ausweitung der Befugnisse des DoJ verstanden (wenn das Gericht dem Standpunkt des DoJ folgt).
Das DoJ hat die Unterlagen am 23. Februar 2010 bei Gericht eingereicht. In den USA sind solche Unterlagen öffentlich; hier der Link. Das DoJ kann nach Ablauf von 60 Tagen beantragen, dass das Gericht im Sinn der Behörde beschließt.













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