Beinahe konnte man darauf warten. Seitdem Herrn Brüderles Initiative, ein Entflechtungsinstrument in das deutsche Kartellrecht zu integrieren, publik wurde, werden nahezu täglich neue Entflechtungskandidaten ausgemacht: Post, Deutsche Bank, Energieversorger, Microsoft, Krankenkassen, Automobilzulieferer, Deutsche Telekom – you name it.
Das einzige, was sich da entflicht, ist die Entflechtung selbst.
Nun also Google. Die Presse berichtet heute über ein Interview, in dem der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, in Bezug auf Google gesagt haben soll (hier laut Focus):
Im Extremfall kann am Ende eine Entflechtung des Unternehmens stehen …
… unter Hinweis auf die Entflechtung von AT&T in den USA – wohl kaum: dazu hier – und auf Herrn Brüderles Gesetzgebungsprojekt, den treuen Begleiter des Kartellblog. seit Oktober 2009.
Kurz: sinnfrei, das Statement. Herrn Schaars Argument (wieder laut Focus):
Ich sehe hier eine ganz große virtuelle Markt- und damit Machtkonzentration, die man in der realen Welt so nicht dulden würde bei einem Unternehmen.
Kartellrecht “duldet” nicht Unternehmensmacht, ob real oder “virtuell”, sondern Kartellrecht schreitet bei Missbrauch solcher Macht ein (real).
Das Statement Herrn Schaars ist nicht ein Ruf nach mehr Kartellrecht, sondern ein Armutszeugnis für sein Metier, den Datenschutz. Eine Seitwärtsbewegung und ein Beleg dafür, dass er das Entflechtungsinstrument nicht kennt. Denn es soll nicht angewendet werden, so Herr Brüderle vielleicht überraschend, aber ausdrücklich. Also ist nicht Googles Marktstellung “virtuell”, sondern die kartellrechtliche Antwort – auf die “ganz große” Konzentration – à la Herrn Schaar.
Klitzekleines Detail am Rande: Wie darf man sich die Entflechtung eines US-Konzerns auf deutscher Rechtsgrundlage vorstellen?
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