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	<title>Kommentare zu: Bundeskartellamt leitet Kartellverfahren gegen Krankenkassen ein</title>
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	<description>Das Blog zu Kartellrecht und Fusionskontrolle</description>
	<lastBuildDate>Sun, 13 May 2012 12:29:56 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Landvermesser K.</title>
		<link>http://kartellblog.de/2010/02/22/bundeskartellamt-leitet-kartellverfahren-gegen-krankenkassen-ein/comment-page-1/#comment-2054</link>
		<dc:creator>Landvermesser K.</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Nov 2010 17:19:56 +0000</pubDate>
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		<description>Gibt es zum Kartellverfahren des BKartA gegen gesetzliche Krankenkassen neure Informationen ?

Mit Einführung des § 69 SGB V im „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung“  (GKV-Gesundheitsreform 2000)  wurde nicht nur das Kartellverbot, sonder das gesamte BGB für den Geltungsbereich des SGB V außer Kraft gesetzt.
Diese Maßnahme ist mit einer Reihe schwerwiegender Grundrechtseingriffe verbunden. Insbesondere wurden den Betroffenen damit die Schutzrechte des BGB aus Wettbewerbsrecht, Kartellverbot und Vertragsrecht, sondern auch die Willkür verhindernden Generalklauseln wie Sittenwidrigkeit oder Treu und Glauben entzogen

Jeder Grundrechtseingriff bedarf eines legitimen Ziels. Die Zielsetzung bleibt in einem weiten Spektrum der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative freigestellt.

Üblicherweise behauptet der Gesetzgeber, sein Vorhaben diene einem besonders hohen Gemeinwohl. Bei der Einführung des § 69 SGB V hat es der Gesetzgeber trotz der Schwere des Eingriffs nicht einmal für nötig befunden, ein legitimes Ziel im Dienste eines irgendwie gearteten hohen Gemeinwohls anzugeben, das mit dem Eingriff verfolgt werden sollte. Es fehlt auch an einer entsprechenden Einschätzungsprärogative.
Aus gutem Grund! 
Die wahre Zielsetzung offen zu benennen, wäre zu skandalös ! 

Offenkundig existiert nur ein einziges Motiv für die Einführung des § 69 SGB V:
mit dem BGB für die Ärzteschaft dessen Schutzwirkung außer Kraft zu setzen, um anschließend mit den Wehrlosen nach Belieben und Willkür verfahren zu können.

Auch wenn dem Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen generell ein sehr weiter Spielraum zugestanden ist, wird in Abrede gestellt, dass es ihm gestattet ist, einen mit dem Entzug des gesamten BGB massiven Eingriff in die Grundrechte der Mitglieder einer Berufsgruppe vorzunehmen, wenn dem ausschließlich der Selbstzweck einer diskriminierenden Entrechtung zugrunde liegt.

Wenn schon ein grundrechtsrelevanter Eingriff mangels einer legitimen Zielsetzung den verfassungsrechtlichen Forderungen an dessen Rechtfertigung nicht genügt, so verletzt das Außerkraftsetzen des kompletten BGB und erst recht die Maßnahmen im weiteren Gefolge deutlich das Übermaßverbot.

Wer bremst einen Gesetzgeber der in seinem Allmachtstreben die Grundrechtsbindung seiner eigenen Gesetzgebung aus den Augen verloren hat ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gibt es zum Kartellverfahren des BKartA gegen gesetzliche Krankenkassen neure Informationen ?</p>
<p>Mit Einführung des § 69 SGB V im „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung“  (GKV-Gesundheitsreform 2000)  wurde nicht nur das Kartellverbot, sonder das gesamte BGB für den Geltungsbereich des SGB V außer Kraft gesetzt.<br />
Diese Maßnahme ist mit einer Reihe schwerwiegender Grundrechtseingriffe verbunden. Insbesondere wurden den Betroffenen damit die Schutzrechte des BGB aus Wettbewerbsrecht, Kartellverbot und Vertragsrecht, sondern auch die Willkür verhindernden Generalklauseln wie Sittenwidrigkeit oder Treu und Glauben entzogen</p>
<p>Jeder Grundrechtseingriff bedarf eines legitimen Ziels. Die Zielsetzung bleibt in einem weiten Spektrum der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative freigestellt.</p>
<p>Üblicherweise behauptet der Gesetzgeber, sein Vorhaben diene einem besonders hohen Gemeinwohl. Bei der Einführung des § 69 SGB V hat es der Gesetzgeber trotz der Schwere des Eingriffs nicht einmal für nötig befunden, ein legitimes Ziel im Dienste eines irgendwie gearteten hohen Gemeinwohls anzugeben, das mit dem Eingriff verfolgt werden sollte. Es fehlt auch an einer entsprechenden Einschätzungsprärogative.<br />
Aus gutem Grund!<br />
Die wahre Zielsetzung offen zu benennen, wäre zu skandalös ! </p>
<p>Offenkundig existiert nur ein einziges Motiv für die Einführung des § 69 SGB V:<br />
mit dem BGB für die Ärzteschaft dessen Schutzwirkung außer Kraft zu setzen, um anschließend mit den Wehrlosen nach Belieben und Willkür verfahren zu können.</p>
<p>Auch wenn dem Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen generell ein sehr weiter Spielraum zugestanden ist, wird in Abrede gestellt, dass es ihm gestattet ist, einen mit dem Entzug des gesamten BGB massiven Eingriff in die Grundrechte der Mitglieder einer Berufsgruppe vorzunehmen, wenn dem ausschließlich der Selbstzweck einer diskriminierenden Entrechtung zugrunde liegt.</p>
<p>Wenn schon ein grundrechtsrelevanter Eingriff mangels einer legitimen Zielsetzung den verfassungsrechtlichen Forderungen an dessen Rechtfertigung nicht genügt, so verletzt das Außerkraftsetzen des kompletten BGB und erst recht die Maßnahmen im weiteren Gefolge deutlich das Übermaßverbot.</p>
<p>Wer bremst einen Gesetzgeber der in seinem Allmachtstreben die Grundrechtsbindung seiner eigenen Gesetzgebung aus den Augen verloren hat ?</p>
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		<title>Von: kartellblog</title>
		<link>http://kartellblog.de/2010/02/22/bundeskartellamt-leitet-kartellverfahren-gegen-krankenkassen-ein/comment-page-1/#comment-101</link>
		<dc:creator>kartellblog</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 19:24:17 +0000</pubDate>
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		<description>Alles klar!  Happy blogging.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Alles klar!  Happy blogging.</p>
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		<title>Von: Hendrik</title>
		<link>http://kartellblog.de/2010/02/22/bundeskartellamt-leitet-kartellverfahren-gegen-krankenkassen-ein/comment-page-1/#comment-100</link>
		<dc:creator>Hendrik</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 18:48:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://kartellblog.de/?p=3261#comment-100</guid>
		<description>Sie haben Recht, meine Formulierung ist sehr unglücklich gewählt. Ich wollte nicht unterstellen, dass das BKartA auf &quot;Anweisung von oben&quot; tätig geworden ist, sondern nur zum Ausdruck bringen, dass das Verfahren in die politische Tonlage der letzten Monate passt, in der ja öffentlichkeitswirksam mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht gegen so ziemlich jedes unerwünschte Phänomen gedroht wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben Recht, meine Formulierung ist sehr unglücklich gewählt. Ich wollte nicht unterstellen, dass das BKartA auf &#8220;Anweisung von oben&#8221; tätig geworden ist, sondern nur zum Ausdruck bringen, dass das Verfahren in die politische Tonlage der letzten Monate passt, in der ja öffentlichkeitswirksam mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht gegen so ziemlich jedes unerwünschte Phänomen gedroht wird.</p>
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		<title>Von: kartellblog</title>
		<link>http://kartellblog.de/2010/02/22/bundeskartellamt-leitet-kartellverfahren-gegen-krankenkassen-ein/comment-page-1/#comment-99</link>
		<dc:creator>kartellblog</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 16:19:43 +0000</pubDate>
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		<description>Frau Merkel sprach ausdrücklich von „anderen Fällen“. Und richtig, das Thema ist in der politischen Diskussion. Auch richtig, der Koalitionsvertrag erwähnt das Thema. Und zwar so: Man „will“, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht „grundsätzlich“ auf die GKV angewendet wird – genau so: ein „grundsätzlich“, ein politisches Legislativprogramm.

Warum aber sollte eine Untersuchungsmaßnahme des Amtes deswegen „politischer Einflussnahme geschuldet“ sein, weil es politische Begleitmusik gibt? Wenn Sie sich etwa die Stellungnahme des BKartA zum GKV-OrgWG von 2008 ansehen, da gab es nie Zweifel, wo das Amt steht.

Letztlich steht und fällt der Vorhalt mit dem bekannten Umstand, dass die Anwendung des allgemeinen Kartellrechts auf GKV im Einzelnen umstritten ist. Man mag das begrüßen oder bedauern, aber Unschärfen in der Rechtslage haben ein Bundeskartellamt noch nie davon abgehalten, in die Ermittlung zu gehen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Merkel sprach ausdrücklich von „anderen Fällen“. Und richtig, das Thema ist in der politischen Diskussion. Auch richtig, der Koalitionsvertrag erwähnt das Thema. Und zwar so: Man „will“, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht „grundsätzlich“ auf die GKV angewendet wird – genau so: ein „grundsätzlich“, ein politisches Legislativprogramm.</p>
<p>Warum aber sollte eine Untersuchungsmaßnahme des Amtes deswegen „politischer Einflussnahme geschuldet“ sein, weil es politische Begleitmusik gibt? Wenn Sie sich etwa die Stellungnahme des BKartA zum GKV-OrgWG von 2008 ansehen, da gab es nie Zweifel, wo das Amt steht.</p>
<p>Letztlich steht und fällt der Vorhalt mit dem bekannten Umstand, dass die Anwendung des allgemeinen Kartellrechts auf GKV im Einzelnen umstritten ist. Man mag das begrüßen oder bedauern, aber Unschärfen in der Rechtslage haben ein Bundeskartellamt noch nie davon abgehalten, in die Ermittlung zu gehen.</p>
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		<title>Von: Hendrik</title>
		<link>http://kartellblog.de/2010/02/22/bundeskartellamt-leitet-kartellverfahren-gegen-krankenkassen-ein/comment-page-1/#comment-98</link>
		<dc:creator>Hendrik</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 13:35:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://kartellblog.de/?p=3261#comment-98</guid>
		<description>&lt;blockquote cite=&quot;#commentbody-197&quot;&gt;
&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;#comment-197&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;kartellblog&lt;/a&gt; :&lt;/strong&gt;
Dankeschön für den Hinweis auf Ihre Analyse.  Sie mutmaßen dort, ob “die jetzt eingeleiteten Untersuchungen nicht in erster Linie politischer Einflussnahme geschuldet sind”.  Auf welcher Grundlage?
&lt;/blockquote&gt;
Das bezieht sich u.a. auf die Äußerungen von Frau Merkel Ende Januar, vgl. z.B. diesen &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-01/krankenkassen-zusatzbeitraege-roesler&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;ZEIT-Artikel&lt;/a&gt;). Dort wird Merkel interessanterweise zitiert mit &quot;In anderen Fällen [sic!] wäre das ein Fall für das Kartellamt&quot;. Zudem findet sich im Koalitionsvertrag folgender Satz: &quot;Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote cite="#commentbody-197"><p>
<strong><a href="#comment-197" rel="nofollow">kartellblog</a> :</strong><br />
Dankeschön für den Hinweis auf Ihre Analyse.  Sie mutmaßen dort, ob “die jetzt eingeleiteten Untersuchungen nicht in erster Linie politischer Einflussnahme geschuldet sind”.  Auf welcher Grundlage?
</p></blockquote>
<p>Das bezieht sich u.a. auf die Äußerungen von Frau Merkel Ende Januar, vgl. z.B. diesen <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-01/krankenkassen-zusatzbeitraege-roesler" rel="nofollow">ZEIT-Artikel</a>). Dort wird Merkel interessanterweise zitiert mit &#8220;In anderen Fällen [sic!] wäre das ein Fall für das Kartellamt&#8221;. Zudem findet sich im Koalitionsvertrag folgender Satz: &#8220;Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet.&#8221;</p>
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