Frau Ministerin Aigner: Verbraucher sollen von Bußgeldern profitieren

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) im Gespräch mit der WAZ:

„Ich unterstütze Überlegungen, Bußgelder aus Kartellverfahren insbesondere gegen Handelskonzerne auch den Verbrauchern zugute kommen zu lassen.“ Das soll über eine Stiftung laufen, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen gründen will.

Der “Haushaltsausschuss des Bundestages als Gesetzgeber” müsse noch zustimmen.

Offenbar die Annahme: Ein wie auch immer gelagerter Wettbewerbsverstoß auf vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette kommt stets auf der Endverbraucherebene an, und zwar preiserhöhend – interessant. Offenbar die weitere Annahme: Bei Verbrauchern solchermaßen eintretende Einbußen werden durch die Alimentierung von Verbänden kompensiert – auch interessant.

Ersteres ist Theorie, zweiteres Politik. Mit Kartellrecht hat beides nichts zut tun. Aber das: Verbraucherschutzverbände sind bei Einführung des § 34a GWB aus der Anspruchsberechtigung gekippt, ditto für Unterlassungsansprüche nach § 33 Abs. 1 GWB. § 34a GWB erlaubt es bestimmten Verbänden, nicht auch Verbraucherschutzverbänden, den aus einem Kartellverstoß entstandenen wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen. Selbst wenn Verbraucherschutzverbände insoweit anspruchsberechtigt wären, könnten sie nur zur Herausgabe an den Bundeshaushalt in Anspruch nehmen (vgl. § 34a Abs. 1 GWB) und nicht, um sich vom Tropf des Verbraucherschutzministeriums abzunabeln.

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