Wie ein Kartellverfahren Kreise ziehen kann

Das Bundeskartellamt berichtet auf seiner Webseite von einem weiteren Kartell in der Betonindustrie, gegen das ein Bußgeld verhängt wurde. Offenbar wurden die gelieferten Mengen monatlich an einen der Geschäftsführer gemeldet, der die Über- und Untermengen am Maßstab der abgesprochenen Quoten berechnete, die dann zwischen den Kartellbeteiligten ausgeglichen wurden.

Interessant ist der Fallbericht (“Transportbeton Freiburg”) aus einem anderen Grund:

Flankiert wurde das Quotenkartell im vorliegenden Fall durch marktabschottende Maßnahmen, wie z.B. Vereinbarungen mit anderen Kiesgrubenbesitzern, dieses Vorprodukt an keine anderen Transportbetonhersteller [d.h. nicht an Kartellaußenseiter] zu liefern. Marktzutritte durch Newcomer, die den Wettbewerb hätten beleben können, wurden auf diese Weise weiter erschwert. Auch die Kartellteilnehmer besitzen jeweils Kiesgruben in der Region und sind dabei teilweise Mitglied in einem überregionalen Mittelstandskartell. Das Bundeskartellamt hat u.a. aufgrund der in diesem Fall gewonnenen Erkenntnisse ein Verfahren zur Untersuchung der Kiesbranche in Teilen von Baden-Württemberg und darüber hinaus eingeleitet.

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