Nachtrag – mehr Transparenz im EU-Kartellverfahren?

Ich habe zu dem gestern veröffentlichten Transparenzpaket der Europäischen Kommission für EU-Kartellverfahren hier geschrieben: offenbar eilt sie, die Sache mit der Transparenz. Die Kommission wendet die in dem Paket festgehaltenen Grundsätze bereits an, obwohl sie parallel zu nämlichen Grundsätzen die interessierte Öffentlichkeit konsultiert.

Dass die Kommission diesbezügliche Überlegungen anstellt, war bekannt. Philip Lowe ging gegen Ende letzten Jahres in einer Rede ausführlich auf Verfahrensrechte und Transparenzthemen ein (“Due process in antitrust”, 9. Dezember 2009). Dem waren Gespräche von Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb mit beteiligten Kreisen vorausgegangen.

Wir haben nun also – inhaltlich wenig spektakuläre – Papiere, die mehr sind als Entwürfe, weil sie die Praxis leiten, aber weniger sind als Verwaltungsgrundsätze, weil sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Ohne dass irgendwelche Vorgaben die Kommission dazu anhalten würden, gerade jetzt in Vorlage zu treten.

Das stimmt so aber nur für die rechtlichen Rahmenbedingungen. Faktisch liegen die Dinge so, dass der designierte neue Kommissar für die Generaldirektion Wettbewerb, Herr Joaquín Almunia, sich in wenigen Tagen der Befragung durch das Europäische Parlament stellen muss.

In der schriftlichen Vorbereitung des Hearings hatte das Parlament unter anderem die Frage nach der Erforderlichkeit eines “Europäischen Kartellamts” aufgeworfen. Im Hintergrund dieser Frage steht die Diskussion darüber, ob die Europäische Union gut daran tut, in der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission verschiedene Funktionen zu vereinen, die man nach einer Lesart des Grundsatzes der Gewaltenteilung besser auf unterschiedliche Institutionen verteilt sehen kann.

Ein Auslöser dieser Diskussion war der Eindruck von Kameralistik, der sich in Bezug auf bestimmte Besonderheiten des EU-Kartellverfahrens herausgebildet hat. Herr Almunia antwortete auf diese Frage des Parlaments kurz und bündig: alles bestens, kein Reformbedarf.

Ein Zufall, dass DG COMP gerade jetzt danach strebt, als um mehr Transparenz bemüht wahrgenommen zu werden?

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Kommentare

  1. David Mamane sagt:

    Wohl kein Zufall! Es besteht bei der DG COMP, aber auch bei einigen nationalen Behörden ein erhebliches verfahrensrechtliches Defizit. Problematisch bei der DG COMP erscheint vielmehr, dass sie die Funktionen der Untersuchungsbehörde, des Ankläger und der Entscheidbehörde in sich vereint. Ob dies vor Art. 6 EMRK standhält, scheint höchst fragwürdig … da scheint der Versuch der Sicherung des “due process” mittels (unverbindlichen?) Verwaltungsgrundsätzen eher behelfsmässig.

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